VW Verhaltensregeln „Code of Conduct“

„Code of Conduct“ Stand 2010, also vor dem Abgasskandal (2015) und vor den Versuchen mit Affen (2014) und Menschen (2013).

Auszüge aus dem Code:

„Wir tragen Verantwortung für die kontinuierliche Verbesserung der Umweltverträglichkeit unserer Produkte und die Verringerung der Beanspruchung der natürlichen Ressourcen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.“
Aha: „...unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.“

„Wir machen daher umwelteffziente, fortschrittliche Technologien weltweit verfügbar und bringen sie über den gesamten Lebenszyklus unserer Produkte zur Anwendung. Wir sind an allen Standorten Partner für Gesellschaft und Politik bei der Ausgestaltung einer sozialen und ökologisch nachhaltigen positiven Entwicklung.
Jeder unserer Mitarbeiter hat die natürlichen Ressourcen zweckmäßig und sparsam zu verwenden und sicherzustellen, dass seine Aktivitäten nur einen möglichst geringen Einfluss auf die Umwelt haben.“

Ach: „...ökologisch nachhaltigen positiven Entwicklung“ Wo denn?
Ach so: "...möglichst" ...nicht nachhaltig!

„Stillschweigen ist zu bewahren über Arbeiten und Vorgänge im
Unternehmen, die für den Volkswagen Konzern oder dessen Ge-
schäftspartner wesentlich und nicht öffentlich bekannt gegeben
worden sind, wie z.B. über Entwicklungen, Planungen und Versuche.“

Klar, Stillschweigen bei Entwicklungen und Versuchen: Schummel-Software & Tierversuche.Die Affen durften immerhin Zeichentrickfilme anschauen und durch die Schummel-Software waren die Abgase ja auch sauber.

„Um unser Ziel zu erreichen,– handeln wir verantwortungsvoll zum Nutzen unserer Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter.– sehen wir die Einhaltung der internationalen Konventionen, der Gesetze und der internen Regeln als Grundlage für nachhaltiges, erfolgreiches wirtschaftliches Handeln an.– handeln wir im Einklang mit unseren Erklärungen. – übernehmen wir Verantwortung für unser Handeln.“
Nichts gemerkt von: „... zum Nutzen unserer Kunden“, für die Aktionäre schon.
Auch davon nichts: „übernehmen wir Verantwortung für unser Handeln.“

Unterzeichnet von: Prof. Dr. M. Winterkorn Dr. H. Neumann, Bernd Osterloh

Die neuen Verhaltensregeln, Auszüge: „Code of Conduct“ Stand 10/2017

"Wenn wir merken, dass etwas falsch lauft, wenn wir Fehler machen oder Fehler erkennen, müssen wir sie ansprechen und angemessen reagieren – auch wenn
das unbequem ist. Wegschauen war und ist nicht der richtige Weg.
Aus unserer gesellschaftlichen Verantwortung ergibt sich die selbstverständliche Beachtung und Einhaltung der Gesetze.
Bei allen geschäftlichen Entscheidungen sind wir verpflichtet, die Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen wir handeln.

Als Wirtschaftsunternehmen tragen wir Verantwortung für die Umweltverträglichkeit und
Nachhaltigkeit unserer Produkte, Standorte und Services. Wir setzen auf umweltverträgliche, fortschrittliche und effiziente Technologien und implementieren diese über den gesamten Lebenszyklus unserer Produkte. Bereits in der Entwicklung und Produktion achten wir auf einen schonenden Umgang mit den natürlichen
Ressourcen, eine kontinuierliche Reduktion der Umweltauswirkungen und die Einhaltung der Umweltschutzgesetze und -regeln.

Darüber hinaus bewerten wir die Umweltverträglichkeit der Produkte und Herstellungsverfahren stets aufs Neue und optimieren diese erforderlichenfalls.
Wir sind ein verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft und Partner der Politik. Mit beiden suchen wir den Dialog über zukünftige Mobilitätskonzepte und über die Ausgestaltung einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung.

Lobbying betreiben wir zentral und entsprechend den Grundsätzen der Offenheit, der Nachvollziehbarkeit und der Verantwortlichkeit. Die Neutralität im Umgang mit politischen Parteien und Interessengruppen ist für uns selbstverständlich.
Unlautere Einflussnahme auf Politik und Gesetzgebung ist nicht erlaubt."

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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