Bedburg-Hau... bedeutend anders! Wie anders?

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Hier der bedeutend andere... Gehweg!

Wir erinnern uns: Ende Februar wurden an den Straßen Buchen Allee und Zum Gutshof zahlreiche Bäume gefällt. Die Bäume mussten weg, weil ein Rad- und Gehweg angelegt werden sollte. Die Ost-West-Verbindung durch das Klinikgelände ist Bestandteil des Integrierten Handlungskonzept (IHK) der Gemeinde Bedburg-Hau und wurde mit 800.000 Euro ausgewiesen, Förderanteil Land NRW 50 Prozent. Das IHK wurde vor gut 9 Monaten durch den Gemeinderat und die Verwaltung auf den Weg gebracht. Seitdem hört man nichts mehr davon und es scheint ungewiss, ob es überhaupt förderungswürdig ist.
Mit der LVR Klinik wurde deshalb ein anderer Weg eingeschlagen, ein Provisorium für die Ost-West-Verbindung vereinbart. Wie dieser „bedeutend andere“ Weg aussieht, kann man sich vor Ort anschauen. Der Gehweg, dort wo die Bäume so dringend gefällt werden mussten, durch das Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ ausgeschildert, hat mal gerade eine Breite von 50 Zentimetern, wobei man die Leitschwellen/Pfosten noch abrechnen muss. Die Mindestbreite für Gehwege beträgt jedoch 1,50 Meter!

Muss man einen Gehweg, der mit dem Zeichen 239 „Gehweg“ gekennzeichnet ist auch benutzen?
Das sagt die Straßenverkehrs-Ordnung § 25
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.
(4) Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten.
Und wer z. B. sperrige Gegenstände, in unserem Fall einen Kinderwagen, es könnte auch ein Rollstuhl oder Rollator sein, wir befinden uns ja im Klinikgelände, der muss laut StVO folgendes berücksichtigen:
(3) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.

Bei der Breite unseres Gehweges dürfte bereits auch eine Hand- oder Einkaufstasche als sperriger Gegenstand gewertet werden und entgegenkommen darf auch niemand.

Denk ich mir: Wenn der Gemeindeanteil der Ost-West-Verbindung 400.000 Euro (50 %) beträgt, warum nicht gleich das Geld in die Hand genommen und den Teilabschnitt „Zum Gutshof“ fertig gestellt mit Rad- und Gehweg? Bei den Bäumen fällen war man da bedeutend anders... schneller!

Rodung für die Ost-West-Verbindung im Februar:
hier klicken

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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