Bedburg-Hau: Hauptausschuss berät Gebühren

Der Hauptausschuss der Gemeinde Bedburg-Hau tagt am 23. November um 17 Uhr im Rathaus um Empfehlungen an den Rat auszusprechen, der am 30. 11. 17 Uhr tagt. Im Wesentlichen berät der Hauptausschuss über Gebührenanpassungen.

Abfallentsorgung
Auf Grundlage einer Gebührenkalkulation für 2018 sollen sich die Gebührensätze wie folgt ändern:
60 l Müllgefäß 99,00 €/Jahr, zuvor 102,00 € / Jahr
80 l Müllgefäß 132,00 €/ Jahr, zuvor 136,00 € / Jahr
120 l Müllgefäß 198,00 € / Jahr, zuvor 204,00 € / Jahr
240 l Müllgefäß 396,00 € / Jahr zuvor 408,00 € / Jahr
Großbehälter (700 l –5.500 l) je Einwohnergleichwert 64,00 € / Jahr, zuvor 59,00 € / Jahr
Bio-Tonne
120 l Müllgefäß 61,20 € / Jahr, zuvor 60,00 € / Jahr
240 l Müllgefäß 122,40 € / Jahr, zuvor 120,00 € / Jahr

Straßenreinigung
Auf Grundlage einer Gebührenkalkulation für 2018:
Kategorie I 0,47 € / m, zuvor 0,43 € / m
Kategorie II 0,33 € / m, zuvor 0,30 € / m
Kategorie III 0,14 € / m, zuvor 0,13 € / m

Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben):
Vollbiologische Kleinkläranlagen 0,65 €/ cbm, zuvor 0,36 € / cbm
Teilbiologische Kleinkläranlagen 2,48 € / cbm, zuvor 1,64 € / cbm
Abflusslose Gruben 11,49 € / cbm, zuvor 9,12 € / cbm

Abwasserentsorgung
zu den bisherigen Gebührenkalkulationen wurde auf Anraten der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum einen die Eigenkapitalverzinsung auf nunmehr 5,84 % (bisher 5,00 %)
an die aktuellen Daten angepasst. Ferner wurde die Ermittlung der Abschreibungen auf der Grundlage der Wiederbeschaffungszeitwerte vorgenommen.
Schmutzwasser 2,16 € je cbm / Jahr, zuvor 2,17 € je cbm / Jahr
Niederschlagswasser 0,99 € je qm / Jahr zuvor 0,93 € je qm / Jahr

Umlage - Beiträge zum Niersverband
Die Gemeinde Bedburg-Hau erhebt von den Eigentümern der im Gebiet des Niersverbandes liegenden Grundstücke Gebühren für die durch die Gemeinde an den Niersverband zu zahlende Umlage.
Unter Zugrundelegung des derzeitigen Gesamtbetrages der Steuermessbeträge von 25.078,03 € ergibt sich somit folgende Gebührenkalkulation:
13.457,11 € : 25.078,03 € 0 0,5366 €
gerundet 0,54 € je Einheit / Steuermessbetrag
(bisher 0,53 € je Einheit / Steuermessbetrag)

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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