Bedburg-Hau: Hauptausschuss und Rat beraten über neue Gebühren

2Bilder

Im Gegensatz zu Steuern, die ohne Gegenleistung entrichtet werden müssen, werden Gebühren zweckgebunden erhoben, z. B. für die Abfallbeseitigung. Dabei sollen die Gebühren kostendeckend sein. In Bedburg-Hau werden nun einige Gebühren angepasst.
Die schlechte Nachricht zuerst:
Durch erhebliche Nachforderungen und Abschlagsanhebungen durch die
Umweltbetriebe Kleve müssen 242.000 € mehr aufgewendet werden. In der Beschlussvorlage steht dazu: Unter Zugrundelegung der anliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Schmutzwassergebühr nach § 10 Absatz 1 2,23 € je cbm / Jahr
(bisher 1,92 € je cbm / Jahr)
Niederschlagswassergebühr nach § 10 b Satz 1 0,86 € je qm / Jahr
(bisher 0,83 € je qm / Jahr)
Auch bei Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben wird es teurer:
Abflusslose Gruben 7 € / cbm Abwasser
Kleinkläranlagen 10 € / cbm Schlamm
Vollbiologische Kleinkläranlagen 80 € / Anlage inklusive 4 cbm Schlamm
(für jeden weiteren cbm
Schlamm 10 €)
a) Vollbiologische Kleinkläranlagen 0,30 € / cbm bisher: 0,30 €
b) Teilbiologische Kleinkläranlagen 1,53 € / cbm bisher: 1,40 €
c) Abflusslose Gruben 8,15 € / cbm bisher: 6,50 €

Nun die etwas besseren Nachrichten:

Die Müllgebühren sollen sinken. Hier ein Auszug aus der Vorlage. Die in Klammern aufgeführten Eurobeträge sind die derzeit geltenden Sätze.

1. bei Grundstücken mit 60 l, 80 l, 120 l, 240 l grauen
und 120 l/240 l grünen Abfallbehältern
a) je Person oder Einwohnergleichwert gem.
§ 4 der Satzung 35,80 € (38,40 €)
b) bei Grundstücken mit einer gemeldeten Person (erster
und zweiter Wohnsitz) oder mit einem nach § 4 festgesetzten
Einwohnergleichwert 45,00 € (48,00 €)
2. für die grauen Großbehälter 770 l - 5.500 l je 40 l (Einwohnergleichwert)
bei wöchentlicher einmaliger Entleerung 57,00 € (109,80 €)
3. für die grünen Großbehälter 770 l - 5.500 l je 40 l (Einwohnergleichwert)
bei wöchentlicher einmaliger Entleerung 17,90 € (18,50 €)
Bei wöchentlicher zweimaliger Entleerung verdoppeln sich
die Gebühren nach Ziffer 2 und 3, bei 14-tägiger Entleerung
ermäßigen sich die Gebühren um die Hälfte.
2) Neben der Personengebühr gemäß Abs. 1 wird eine
Gefäßgebühr festgesetzt.
Der Festsetzung der Gefäßgebühr liegt das auf dem Grundstück
bereitgestellte Regelvolumen zugrunde. Werden auf Antrag
Gefäße bis zum Mindestvolumen oder größere sowie zusätzliche
Abfallgefäße bereitgestellt, so richtet sich die Gefäßgebühr nach
dem tatsächlich auf dem Grundstück vorhandenen Behältervolumen.
Die Gefäßgebühr beträgt bei der Bereitstellung eines
a) 60 l Müllgefäßes 54,00 € (66,00 €)
b) 80 l Müllgefäßes 72,00 € (88,00 €)
c) 120 l Müllgefäßes 108,00 € (132,00 €)
d) 240 l Müllgefäßes 216,00 € (264,00 €)
(3) Bei einer Benutzung von Abfallsäcken gemäß § 10 Abs. 3
der Abfallbeseitigungssatzung gelten die Gebührensätze
gem. Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 entsprechend.
(4) Die Abfallentsorgungsgebühren für gemäß § 11 Abs. 1 der
Abfallbeseitigungssatzung bereitgestellte braune Abfallbehälter
betragen bei 2-wöchentlicher Entleerung jährlich bei
der Bereitstellung eines
a) 240 l Müllgefäßes 120,00 € (132,00 €)
b) 120 l Müllgefäßes 60,00 € (87,60 €)
Für einen 3-Personenhaushalt (60 l Müllgefäß) ergibt sich somit folgende Abfallgebühr.
Die derzeit geltenden Gebühren stehen in Klammern:
Personengebühr je Person 35,80 € (38,40 €) 107,40 € (115,20 €)
Gefäßgebühr 54,00 € ( 66,00 €)
161,40 € (181,40 €)

Straßenreinigungsgebühren sollen gesenkt werden. Hier Auszug aus der Vorlage:
Vor dem Hintergrund, dass von den tatsächlichen Kosten nur 40 % umlagefähig sind
und somit bereits 60 % der anfallenden Kosten zu Lasten der Allgemeinheit gehen, wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, auf den weiteren prozentualen Abzug für das Allgemeininteresse zu verzichten. Trotz des vorgeschlagenen Wegfalls der zusätzlichen Prozentanteile für das Allgemeininteresse
können die Gebühren für alle Kategorien gesenkt werden. In Klammern die bisherigen Gebühren.

Kategorie I 0,43 € / m (0,50 € / m)
Kategorie II 0,30 € / m (0,35 € / m)
Kategorie III 0,13 € / m (0,15 € / m)

Die Beschlussvorlagen können hier eingesehen werden:
http://www.bedburg-hau.de/C1257593002A8993/html/6F77E19C23F33FFEC12575AD002B3B69?opendocument&nid1=95911
Hauptausschusssitzung am 18.11.2013 Rathaus 17 Uhr
Ratssitzung am 21.11.2013 Rathaus 17 Uhr

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

46 folgen diesem Profil

4 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.