Umverteilung auf Bevölkerung
Bei Sozialleistungen nein - bei Abwälzungen der Kristenlasten ja!

Hartz IV wurde umbenannt in Bürgergeld - mit geringen Verbesserungen - doch die Armut bleibt - auch das Bürgeld liegt mit durchschnittlich 1040,00 Euro/Alleinstehender noch deutlich unter der aktuellen Armutsgrenze von 1250,00 Euro netto! | Foto: Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay
  • Hartz IV wurde umbenannt in Bürgergeld - mit geringen Verbesserungen - doch die Armut bleibt - auch das Bürgeld liegt mit durchschnittlich 1040,00 Euro/Alleinstehender noch deutlich unter der aktuellen Armutsgrenze von 1250,00 Euro netto!
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Nach langem Hickhack wurde endlich die Kindergrundsicherung beschlossen - wenn auch auf einem deutlich niedrigrem Niveau als es die Grünen-Politikerin Paus forderte. Außerdem steigt der Regelbedarf des Bürgergelds (und der Sozialhilfe) von 502,00 Euro auf 563,00 Euro ab 1.1.2024. Zwar beträgt die Erhöhung rd. 12%, jedoch ist damit allenfalls die aktuelle Inflation ausgeglichen, für 2022 mit hoher Inflation gab es keine Erhöhung des Bürgergelds! Das ist eine Roßtäuschung, wenn die Bundesregierung jetzt von einer deutlichen Erhöhung der Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII spricht. Von dieser Erhöhung haben viele Transferbezieher nichts, weil sie wegen der drakonischen Preissteigerungen bei Energie (Strom für Haushalt) und Lebensmitteln mit dem vorherigen Regelbedarf nicht auskamen und Darlehen beim Jobcenter oder ihrer Bank aufnehmen mussten. Mit der Erhöhung des Regelbedarfs können allenfalls Altschulden getilgt werden! Außerdem: Die Höhe des Bürgergelds mit durchschnittlich 1043,00 Euro monatlich für den Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft für einen Alleinstehenden liegt noch deutlich unter der Armutsgrenze 2023 von 1250,00 Euro netto für einen Alleinstehenden! (Quelle: https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=armutsgrenze+deutschland+2023+netto)

Eine Unverschämtheit der FDP-Politiker ist, dass es mit ihrer Partei keine weitere Erhöhung der Sozialleistungen mehr gibt. Ich beziehe mich auf Mitteilungen der Tagesschau vom 31.08.23. Sie reiht sich ein in die demagogische Aussage von CDU-Politiker Merz: Wir sollten uns nicht in Transferleistungen überbieten. Merz griff in die Mottenkiste: Das Lohnabstandsgebot muss bei Transferleistungen gewährleistet sein. Die Sozialleistung darf nicht höher als ein Arbeitentgelt sein - damit favorisiert der reaktionäre Herr Merz den Niedriglohnsektor!

Lindner fuhr voll auf den Zug von Merz ab, in dem es ihm wichtig sei, dass die Reform "Erwerbsanreize" schafft und unterstützte das Argument von Merz. "Angesichts der Kosten, die die Kindergrundsicherung verursache, werde sich der Bund absehbar keine weitere große Sozialreform mehr leisten können" - O-Ton in der Tagesschau. Klar, denn die Kosten für die Rüstung und für die Entlastung der Konzerne haben selbstverständlich absoluten Vorrang!  Auch wurde ein Wirtschaftsentlastungsgesetz beschlossen, wofür über 7 Milliarden Euro an Förderung für Unternehmen bereitstehen - im Gegensatz zur Kindergrundsicherung von rd. 2,4 Milliarden Euro.  Jeder Bürger mit gesundem Menschenverstand müsste durchschauen, dass die Politiker der Ampel-Koalition sowie auch der Opposition im Prinzip Handlanger der Konzerne sind!

Freiheit für die Konzerne, dass sehen Leute wie Bijan Djir-Sarai (FDP) gar so gerne! Wörtlich äußerte er: "Es kann in der aktuellen Situation, im Angesicht von Inflation und hoher Zinsen, nicht um eine Ausweitung des Sozialstaats gehen", sagte er der "Bild"-Zeitung. "Eine "weitere Umverteilung" dürfe es nicht geben, vielmehr müsse es um das Erwirtschaften gehen". Hiermit bekennt sich Djir-Sarai eindeutig gegen eine Umverteilung von oben nach unten!

Die Zugeständnisse wie Kindergrundsicherung und die Erhöhung des Regelbedarfs beim Bürgergeld beweisen, dass das System des Kapitalismus in einer Krise steckt! Denn: Die nächsten Wahlen sind nicht weit!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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