Abriss der Problemhäuser an der Emilstraße verzögert sich
„Die Verwaltung sollte nun endlich handeln“

Hans-Josef Winkler, Fraktionsvorsitzender der UWG: Freie Bürger im Bezirk, vor einem der Gebäude in der Emilstraße. Foto: UWG: Freie Bürger
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  • hochgeladen von Ulli Engelbrecht (UWG: Freie Bürger)

Die Bezirksvertretung Wattenscheid hatte auf Antrag von UWG: Freie Bürger in der Sitzung am 30.10.2018 durch Beschluss die Verwaltung beauftragt, die ehemaligen Flüchtlingsunterkünfte Emilstraße 42, 46, 48 unverzüglich durch die Zentralen Dienste, bzw. unter deren Aufsicht, abreißen zu lassen. Hans-Josef Winkler, Fraktionsvorsitzender der UWG: Freie Bürger im Bezirk: „Der Beschluss und die Beauftragung an die Verwaltung zur Umsetzung liegen schon eineinhalb Jahre zurück. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Beschluss der Bezirksvertretung bislang nicht ansatzweise umgesetzt wurde.“

Auf eine Anfrage der UWG: Freie Bürger in der Bezirksvertretungssitzung vom 02.04.2019 teilte die Verwaltung dann mit: „Mit der letzten Grundstücksveröffentlichung vom 05.11.2018 bis 03.12.2018 wurde das Grundstück mit dem aufstehenden Gebäude nach Höchstgebot zum Kauf angeboten. Die Vertragsverhandlungen mit dem aktuell Höchstbietenden laufen derzeit.“ Winkler: „Der Abbruch der Altbebauung und der Neubau eines Mehrfamilienhauses müssen innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss erfolgen. Diese Verpflichtungen werden in geeigneter Weise grundbuchlich gesichert.“

Die Häuser seien schadstoffbelastet, deshalb sollte zuerst der Abriss aller drei Häuser durch die Zentralen Dienste erfolgen. Es müsse dabei gewährleistet sein, dass bei den Abbrucharbeiten keine Gefahr durch freiwerdende Schadstoffe für die Kinder und Erzieherinnen des Familienzentrums ‚SPEM‘, welches zwischen den Häusern liegt, entsteht. „Ein zügiger Abriss liegt auch im Interesse der Anwohner*innen der Emilstraße. Die Verwaltung hätte mit einer zeitnahen Nutzung der Grundstücke ein positives Zeichen setzen und somit vorbildhaft für private Grundstückseigentümer*innen sein können, die sich im Besitz von abbruchreifen Immobilien befinden“, moniert Winkler. Der Abbruch der Gebäude vor der Vermarktung der Grundstücke hätte auch den Vorteil, dass der Verkauf zu dem regulären Bodenrichtwert erfolgen könnte.

Es sei nun an der Zeit, das Problem anzugehen. Winkler: „Die Verwaltung sollte im Umgang mit städtischen Schrottimmobilien mit gutem Beispiel vorangehen und endlich handeln.“

Autor:

Ulli Engelbrecht (UWG: Freie Bürger) aus Bochum

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