Freiwilligendienst bei der Bundeswehr
Für Gesundheitsschutz braucht man keine Soldaten
Der Griff in die "Mottenkiste", die allgemeine Wehrpflicht wieder einzuführen, ist kläglich gescheitert. Sogar Vertreter der großen Parteien stimmten gegen diesen Plan.
Stattdessen versucht Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, einen sog. freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr ins Leben zu rufen. Im Gegensatz zu den jetzigen internationalen Einsätzen der Bundeswehr bliebe der neue Freiwilligendienst auf das Inland beschränkt. Dazu Kramp-Karrenbauer: „Heimat ist etwas, was für die Menschen ein absolut positive geprägter Begriff ist. Heimat bilde das ab, was für die Menschen in unserem Land wertvoll und schützenswert ist. Wer wollte das nicht?"
Man könnte meinen, es ginge gar nicht um einen militärischen Einsatz. Da ist immer vom „gesellschaftlichen und sozialen Charakter“, von Hilfe bei Naturkatastrophen oder jetzt bei der aktuellen Corona-Pandemie die Rede. Die Frage ist doch: Warum ist für solche Fälle eine Armee „nötig“? Ein Gesundheitswesen, das nicht auf Profitmaximierung ausgerichtet ist, könnte solche Krisen auch ohne Bundeswehr lösen. Wahrscheinlich niemand hätte etwas dagegen, wenn Soldat-innen privat bei Naturkatastrophen oder im Gesundheitswesen helfen würden. Anstatt einen neuen "Freiwilligendienst" bei der Bundeswehr einzuführen, sollten der zivile Katastrophenschutz, die Feuerwehr und andere Hilfsorganisationen personell verstärkt werden und die Haushaltsmittel des Bundes für diese Zwecke eingesetzt werden.
Im Gegensatz zum freiwilligen sozialen Jahr lockt das Bundesverteidigungsministerium sogar mit einem "Einstiegsgehalt" von ca. 1400 € für den freiwilligen Dienst, für Jugendliche mit geringem Einkommen durchaus attraktiv. Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, weist auf den Widerspruch zum freiwilligen sozialen Jahr hin: „Menschen, die freiwillig in der Pflege, Alten- oder Behindertenhilfe arbeiten, bekommen nicht mal ihr S-Bahn-Ticket ersetzt.“ Warum also diese „Großzügigkeit“ beim Bundeswehrdienst?
Tatsächlich verbirgt sich hinter dem Begriff „Heimatschutz“ etwas anderes. Versteckt ist bei der Werbung für diesen Dienst noch von „Krisenlagen“ die Rede. Ausgerechnet die „linke“ Thüringer Landesregierung unter Führung von Bodo Ramelow offenbart einen Blick auf das, worum es wirklich geht: Laut einem Sprecher der Bundeswehr habe das Land „die Abstellung von Soldaten zur (schichtfähigen) Ausübung des Hausrechts“ im Flüchtlingslager in Suhl beantragt! (Quelle: WSWS vom 4.4.2020)
Der Einsatz von Aufklärungsflügen der Bundeswehr zur Erfassung von Demonstranten beim G8/G7-Gipfel 2007 bzw. 2015 löste Empörung aus. Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist u.a. Artikel 87a Abs. 4 Grundgesetz, in dem es heißt: Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung Streitkräfte bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Artikel 87a Abs. 4 Grundgesetz kann jedoch unterschiedlich ausgelegt werden. Beispiel: Durch eine gezielte Provokation kann Gewalt in eine friedlich verlaufende Großdemonstration getragen werden, was zu einer Eskalation führen könnte. Das wäre dann im Sinne des Art. 84 a GG ein "bewaffneter Aufstand", wo mit großer Wahrscheinlichkeit die Bundeswehr im Inneren eingesetzt würde. Ich bin mir sicher, dass in einem solchen Fall auch der neue "Heimatschutz" mit einbezogen würde!
Kein Einsatz der Bundeswehr im Inneren! Schluss mit den Auslandseinsätzen der Bundeswehr!
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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