Können Betriebsräte Wiedereinstellungen nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage verhindern?
Gütetermin vor dem Arbeitsgericht im Fall Opel Warehousing platzte

Heute war ich Zuhörer bei einem interessanten Gütetermin beim Arbeitsgericht Bochum.

Verkehrte Welt! Ein gekündigter Mitarbeiter des ehemaligen Opel Werk I in Bochum klagte auf Wiedereinstellung bzw. auf einen Ersatzarbeitsplatz gegen Opel. Das Landesarbeitsgericht in Hamm gab dem Kläger Christian K. in letzter Instanz recht. Insgesamt hatte K. erfolgreich gegen drei Kündigungen durch Opel geklagt, weil er als Beschäftigter und Gewerkschaftsmitglied seinen Arbeitsplatz nicht kampflos aufgeben wollte.

Seit dem 9. November 2018 arbeitet K. im Ersatzteillager der Group Opel Warehousing GmbH in Bochum. Doch der Betriebsrat des Bochumer Werks verweigert die Zustimmung zu der Wiedereinstellung von K. Fadenscheinige Begründung: K. würde als kämpferischer Arbeiter "den Betriebsfrieden" stören, zumal er sich politisch betätigt.

Der Richter stellte sowohl die hanebüchenden Gründe des Betriebsrats in Frage als auch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in diesem Fall. Der Arbeitgeber war nämlich aufgrund einer Rechtspflicht (Urteile des LAG Hamm und LAG Darmstadt) verpflichtet, K. wieder einzustellen, was auch geschah.
Den Vorschlag des Richters auf eine gütliche Einigung wies der Betriebsratsvorsitzende, Murat Yaman, strikt zurück. Damit scheiterte das Güteverfahren.

Daher kommt es zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Bochum. Der Termin des Beschlussverfahrens ist am 14.02.19, 9.45 Uhr.

Ich erfuhr durch Bekannte, dass der jetzige Betriebsratsvorsitzende an diesem Gerichtstermin nicht mehr teilnehmen wird, da er aus dem Unternehmen ausscheidet.

Meine persönliche Meinung ist: Der Betriebsrat hat in diesem Fall kein Mitbestimmungsrecht, weil der Unternehmer aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung (Urteile LAG) zur Wiedereinstellung von K. verpflichtet war. Ansonsten wäre jede erfolgreiche Kündigungsschutzklage durch Betriebsräte auszuhebeln. Unabhängig davon: Was ist das denn für ein Betriebsrat? Die Nichtzustimmung zur Wiedereinstellung von K. ist ein Skandal ohne Beispiel! Der Betriebsratsvorsitzende hat sich schon jetzt aus dem Staub gemacht, der übrige Betriebsrat muss abgewählt werden!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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