Programmbeschwerde
menschenunwürdige Hetze gegen Flüchlinge

Rechtsanwalt Peter K. von der Anwaltskanzlei Meister & Partner aus Gelsenkirchen hat wegen der "Hart aber fair"-Sendung am 6. März 2023 beim WDR Programmbeschwerde eingereicht. (Quelle: www.rf-news.de).

Völlig zu Recht begründete der Rechtsanwalt (Zitat):"Der Inhalt der Sendung verstößt gegen Programmgrundsätze des WDR, und zwar § 5 Abs. 1, 2 und 4 WDR-Gesetz. Jens Spahn (CDU) konnte ungehindert menschenunwürdige Hetze gegen Flüchtlinge verbreiten, indem er u. a. äußerte, die Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention seien „nicht mehr praktikabel“. Man solle – ungeachtet der Rechtslage - „vier bis sechs Wochen lang Gerettete an die nordafrikanische Küste zurückbringen“. Das begründete er damit, dieses „Signal würde verstanden“. Ein eindeutiger Beweis, dass die Flüchtlinge und nicht die Fluchtursachen bekämpft werden sollen. Jeder müsste wissen, dass den Flüchtlingen im  Unrechtstaat Libyen (dorthin sollen die Flüchtlinge kommen) Ausbeutung in den KZ-ähnlichen Lagern und Folter drohen! Andere nordafrikanische Staaten sind auch keine Alternative für Gerettete, denn auch diese sind nicht flüchtlingsfreundlich.

Anstatt dass der Moderator Louis K. der Sendung "Hart, aber fair" gegen diese unsäglichen Äußerungen von Spahn einschritt, griff er stattdessen mehrfach den Vertreter von Pro Asyl an.

Durch die Duldung und faktische Förderung solcher Hetze und der Förderung eines menschenrechtswidrigen Umgangs mit Flüchtlingen verstößt der WDR gegen das Gebot, die verfassungsmäßige Ordnung zu beachten (§ 5 Abs. 1 WDR-Gesetz in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und 2 sowie Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz), das Gebot, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit anderer zu stärken (§ 5 Abs. 2 S. 2 WDR-Gesetz) und die Verpflichtung, die internationale Verständigung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein diskrimierungsfreies Miteinander in Bund und Ländern zu fördern (§ 5 Abs. 4 WDR-Gesetz), so die Meinung des Rechtsanwalts.

Kein Mensch verlässt freiwillig für immer seine Heimat! Nur besonders gravierende Gründe wie politische Verfolgung, Krieg oder die Unbewohnbarkeit seiner Region, z.B. Zerstörung von Regenwäldern mit der Folge von unfruchtbaren Böden, Ausplünderung der Rohstoffe durch internationale Konzerne mit fatalen Folgen für die Umwelt zwingen diesen Menschen zur Flucht!

Ich kann nur hoffen, dass die Beschwerde gegen gegen den WDR Erfolg haben wird!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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