Dieselfahrverbot
Müssen Dieselfahrverbote permanent (24/7) sein ???

Liebe Zeizungsedakteure, liebe Kommunalpolitiker, liebe Entscheider.

Zuerst eine Frage:
Muss das Dieselfahrverbot permanent (24/7) sein??

Der Grenzwert von 40 (Mikrogramm/cbm Luft) NOx/NO2 ist doch ein JAHRESMITTENWERT.
Dass heißt, wenn man sich die Tagesganglinie und die Wochenganglinie anschaut, gibt es sehr hohe, kurze Spitzen in den rush-houer(n) wenn "alle" unterwegs sind, und tiefe, laaaange Täler nachts und an Sonntagen wenn keine Mutti ihr Kleines mit Diesel-SUV in die Schule bringt, kein Diesel-Transporter für Amazonien fährt, kein Pendler die Straße nutzt und kein Einkäufer in die /aus der Stadt will.

Wäre nicht vielen/allen geholfen, wenn man ausrechnen würde, wie viele Stunden man die Extremspitzen an NOx/NO2 durch eine Sperrung nur an Wochentagen so kappen würde, dass die 40 im Jahresmittel eingehalten werden würden ...viel würde :-)...

Es gibt doch heute schon stundenweise Geschwindigkeisreduzierungen, Durchfahrtsverbote, Parkverbote
Warum nicht auch Dieselfahrverbote von xxx Uhr bis xxx Uhr ???

Gibt es die Anordnung der Gerichte her ???

.....bleibt flexibel und erfinderisch...

MfG Eugen Witt

Autor:

Eugen Witt aus Bochum

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