Harter Lockdown
Permanenter "Corona-Lockdown" in klerikal-faschistischen Staaten

Frauen bei einer Wahlveranstaltung der iranischen Reformerinnen in Teheran – Für Sängerin Najafi geht es um Freiheit. | Foto: picture-alliance/dpa/Abedin Taherkenarsch
  • Frauen bei einer Wahlveranstaltung der iranischen Reformerinnen in Teheran – Für Sängerin Najafi geht es um Freiheit.
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Mit Ausnahme der Geschäfts- und Restaurantschließungen sowie dem Ansammlungsverbot und sportlichen Veranstaltungen (in der Regel nur für Männer) ist eine Beschränkung der freien Entfaltung der Persönlichkeit in klerikal-faschistischen Staaten an der Tagesordnung.

Seit der Machtergreifung von Chomeini im Iran vor einigen Jahrzehnten herrscht in diesem Staat ein absolutes Verbot von Musik, Parties, Hochzeits- und sogar Geburtstagsfeiern für Kinder. Musik ist nur gestattet, wenn sie dem Regime genehm ist wie z.B. militärische Musik.  Diskotheken und Tanzveranstaltungen sind tabu. Außerdem gilt die "Maskenpflicht" für Frauen (Verschleierung) bereits sehr lange vor Ausbruch der Corona-Pandemie.  

Gleiche Repressalien herrschen in den sog. "Gottesstaaten" wie Saudi-Arabien, Katar und auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten und u.a. auch durch islamistische Terroristen  in Afrika. Auch hinter der so prunkvollen Fassade in Dubai werden die Menschenrechte mit Füßen getreten. Unabhängig von der Entrechtung der Frauen werden Gastarbeiter in dieser Region maßlos ausgebeutet, das gilt besonders für Katar.

In Deutschland muss im Auge behalten werden, ob durch das aktuelle Infektionsschutzgesetz mittelfristig nicht auch Grundrechte nach der Verfassung durch die Hintertür ausgehebelt werden.  Morgen und am 1.1.21 sind selbst Versammlungen nach dem  Versammlungsgesetz verboten, obwohl solche Ansammlungen unter freiem Himmel Corona gerecht durchgeführt werden könnten.

Nach dem derzeitigen Stand der Fallzahlen von Corona ist eine Verlängerung des aktuellen harten Lockdowns so gut wie sicher. Es zeichnet sich ab, dass Verbote bestehen bleiben, die überhaupt nicht im Zusammenhang mit Corona stehen wie z.B. ein generelles Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. 

Was ist z.B. dagegen einzuwenden, wenn sich zwei Personen im Park treffen und gemeinsam bei einer Flasche Bier plaudern?

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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