"Rechtsvereinfachung" von Hartz IV bringt weitere Verschärfungen für Leistungsbezieher

Im Herbst legt die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur "Vereinfachung" der Regeln im SGB II (Hartz IV) vor. Das bedeutet tatsächlich Vorteile für die ALG II - Empfänger, jedoch auch gravierende Nachteile. Der Gesetzesentwurf sieht zwar vor, z.B. die Bezugszeiten des Arbeitslosengelds II auf ein Jahr zu verlängern, bevor ein Fortzahlungsantrag gestellt werden muss. Auch sollen Sanktionen keinen Einfluss auf die Kosten der Unterkunft haben. Dafür treten anstelle der jetzigen prozentualen Leistungskürzung Festbeträge (50,00 bzw. 100,00 Euro), die teilweise die Höhe der jetzigen Sanktionen übersteigen. Daneben gibt es weitere Verschlechterungen.

Die Vor- und Nachteile der "Rechtsvereinfachung" sieht die Montagsdemo sehr kritisch. Nach dem Grundsatz "Zuckerbrot und Peitsche" sollen die Leistungsbezieher weiterhin getäuscht werden. In diesem Zusammenhang wird auf eine beabsichtigte bündnisweite Aktion "Zahltag" am 2. Oktober 2014 hingewiesen. Nähere Einzelheiten sind noch nicht bekannt, die Montagsdemo informiert jedoch zeitnah.

Am kommenden Montag soll über dieses Thema diskutiert werden. Die Kundgebung ist wie üblich um 18.00 Uhr am Husemannplatz.

Ulrich Achenbach
Moderator

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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