Verbot der Schweine-Kastenstandshaltung
Tierquälerei noch bis zu 15 Jahren möglich!

so kann tiergerechtere Gruppenhaltung aussehen | Foto: Bildquelle: Jan Vogels
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  • so kann tiergerechtere Gruppenhaltung aussehen
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Der Bundestag hat zwar eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhalteverordnung beschlossen. Die tierquälerische Schweinehaltung in engen Einzelboxen wurde mit wenigen Ausnahmen (z.B. zur Abferkelzeit) verboten. Für die Umrüstung der Ställe hat die Agrarindustrie bis zu 8 bzw. in besonderen Fällen bis zu 15 Jahren Zeit! Das bedeutet weiterhin unsägliche Qualen für die armen Kreaturen! Wie so häufig stehen wieder einmal die Profite der Agrarkonzerne im Vordergrund und die Gesetzesänderung wurde von den "Konzernetagen" mit gestrickt. Eine artgerechte Schweinehaltung bedeutet Einstreu in den Ställen und Auslauf für jedes Tier! Selbstverständlich könnten dann nicht mehr so viele Schweine zusammengepfercht werden. Neben großer Bewegungsfreiheit im Stall müssen auch ein Auslauf im Freien bzw. Suhlecken ermöglicht werden!

Unter dem Einfluss dieser Agrarkonzerne hat der Deutsche Bundestag keinerlei Skrupel, die Tierquälerei über einen unzumutbar langen Zeitraum noch zu gestatten! Zudem sollen die Großmäster für die Umrüstung der Ställe noch Millionen Euro erhalten!

Zu den Dumpingpreisen für Schweinefleisch: Gäbe es von Anfang an eine artgerechte Schweinehaltung, beständen solche Fleisch-Niedrigstpreise nicht und die üblichen angemessenen Preise würden auch von den Verbrauchern gezahlt. Es ist klar, dass  unseriöse "Lockvogelangebote" auch große Käuferscharen hervorrufen. 

Es ist verständlich, dass die Fleischpreise - nicht nur für Schweinefleisch - ansteigen werden. Analog dazu müssen selbstverständlich die Entgelte und die ohnehin nicht ausreichenden Transferleistungen für Bedürftige deutlich angehoben werden (Hartz IV, Grundsicherung, kleine Renten). Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohn sofort auf 12,00 Euro/Std und nicht stufenweise über einen längeren Zeitraum auf lächerliche 10,15 Euro!

Mit den heutigen technischen Möglichkeiten wären Stallumbauten deutlich schneller als die zugebilligten 8 bzw. 15 Jahre möglich (die Tiere könnten vorübergehend in großen winterfesten Behelfszelten mit ausreichender Belüftung untergebracht werden), die Agrarkonzerne haben genug Geld dafür! 

Der Nationale Bewertungsrahmen zeigt auf, dass im Kastenstand gehaltene Sauen einem erhöhten Risiko, unter anderem für Erkrankungen des Atmungs-, Verdauungs- und Bewegungsapparates und für Verhaltensstörungen wie Leerkauen und Stangenbeißen, ausgesetzt sind. Dazu zitieren Kritiker häufig ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2007. Es stellt dar, dass Kastenstände die Bewegungsfreiheit der Sauen stark einschränken, Stress und Frustrationen verursachen und ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen und für orale Verhaltensstörungen mit sich bringen. Das Fazit der Kritiker: Der Kastenstand dient allein der Arbeitserleichterung und dem Profit des Landwirts (Quelle: https://www.praxis-agrar.de/tier/schweine/kastenstand-fuer-sauen/)

Um das Leid der Nutztiere  schnellstens zu beenden, müsste das Gesetz vorschreiben, dass in einem kurzfristigen Zeitraum Behelfsunterkünfte im Schnellbauverfahren wie z.B. Zelte o.ä. mit ausreichender Bewegungsfreiheit zu errichten sind, bis die Ställe entsprechend umgebaut bzw. erweitert sind. Das setzt eine Entbürokratisierung der Bauvorschriften bzw. Genehmigungsverfahren voraus.

so kann tiergerechtere Gruppenhaltung aussehen | Foto: Bildquelle: Jan Vogels
Proteste von Tierschützern vor der Großschlachterei Tönnies | Foto: Guido Kirchner vom 4.7.20
Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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