Skandalöse Bedingungen
Unterkünfte für Beschäftigte in Fleischindustrie katastrophal

Bild aus eines desolaten Briefkasten aus einer Unterkunft für Beschäftigte - behördliche Kontrollen deckten unzumutbare Zustände wie Schimmel, Ungezieferbefall, Überbelegung u.ä. auf | Foto: www.m.tagesspiegel.de vom 08.07.20
  • Bild aus eines desolaten Briefkasten aus einer Unterkunft für Beschäftigte - behördliche Kontrollen deckten unzumutbare Zustände wie Schimmel, Ungezieferbefall, Überbelegung u.ä. auf
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Die zuständigen Behörden müssen bei der Überprüfung von Unterkünften für Beschäftigte lange Zeit im "Dornröschenschlaf" gelegen haben. Schon vor dem Tönnies-Skandal gab es katastrophale Wohnbedingungen bei Arbeitern in der Fleischindustrie - wie der dpa berichtete. Selbst der Gesundheitsminister Laumann (CDU) konnte diese Mängel nicht ignorieren.

Bei Kontrollen noch vor dem Fall Tönnies haben die Behörden in 650 Unterkünften von Arbeitern der Fleischindustrie fast 1900 Mängel festgestellt. Unter anderem ist von undichten Dächern und "katastrophalen Sanitäreinrichtungen" die Rede. Zwei Unterkünfte in Gütersloh und je eine in Espelkamp und Bochum hatten so gravierende Mängel, dass sie sofort geräumt werden mussten. 

"Insgesamt wurden über 1863 mittlere und gravierende Beanstandungen festgestellt", musste Laumann kleinlaut zugeben.  Überbelegungen und auch Schimmelpilze, Einsturzgefahr, undichte Dächer, "katastrophale Sanitäreinrichtungen", Ungezieferbefall und Brandschutzmängel führen zu Vergleichen mit den unhaltbaren Zuständen in Flüchtlingslagern - wie z.B. in Moria in Griechenland.

"Vier Wohnungen mussten aufgrund von erheblichen Baumängeln sowie Gesundheitsgefahren geräumt werden. Zwei dieser Wohnungen befinden sich in Gütersloh, sowie jeweils eine in Espelkamp bzw. in Bochum.

Während es zig Bauvorschriften gibt, wenn eine abgeschlossene Baumaßnahme von den Behörden abgenommen wird, gibt es keine Rechtsverordnung für die  Überprüfung der Arbeiterunterkünfte! Nur durch die Corona-Schutzverordnung war es möglich, diese unzumutbaren Wohnbedingungen aufzudecken! Kein Wunder, denn die Eigentümer (Fleischkonzerne) wären sonst zur Verantwortung gezogen worden. Aber wegen der Verknüpfungen zwischen den Konzernen und der Politik unterblieben (unterbleiben ?) so manche der notwendigen Kontrollen der Betriebe und auch Unterkünfte für die Beschäftigten!

Die Unterbringung von Beschäftigten durch ihre Arbeitgeber in gesundheitsschädliche Unterkünfte ist auch eine Straftat und müsste entsprechend geahndet werden! Wo bleibt die Anklage gegen die Verantwortlichen?

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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