Stadt Bochum
Akute Gefahr durch Eiszapfen und Dachlawinen

Foto: Pixabay

In der aktuellen Wetterlage mit Tauwetter am Tag und Frost in der Nacht kann es zurzeit und in den kommenden Tagen zu akuten Gefahrenlagen durch abbrechende Eiszapfen und herabrutschende Schneebretter kommen. Schneelawinen und Eiszapfen, die sich von Hausdächern lösen, können erhebliche Personen- und Sachschäden verursachen. Für die Folgen von Unfällen haften die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.

Das Umwelt- und Grünflächenamt macht darauf aufmerksam, dass Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmende gefährdet werden können, von den Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke zu entfernen sind. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können sich an Dachdecker wenden, um die Schnee und Eis räumen zu lassen. Bis zur kurzfristigen Gefahrenbeseitigung ist die Aufstellung eines Warnschildes vor dem Grundstück empfehlenswert.

Sollten Passantinnen und Passanten wegen der geringen Breite des Fußweges auf die Fahrbahn ausweichen müssen, bedarf es einer Sperrgenehmigung des Tiefbauamts. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch unter 02 34 / 910 – 82 67, – 8215, – 8222 oder – 8305 zu erreichen oder per E-Mail unter Sperrgenehmigung@bochum.de.

Unmittelbar drohende Gefahren durch Eiszapfen und Schneeüberhänge können auch der Feuerwehr unter dem Notruf 112 gemeldet werden. Diese Einsätze sind immer kostenpflichtig und werden der Eigentümerin oder dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

Quelle: Stadt Bochum

Autor:

Rainer Bresslein aus Wattenscheid

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