Polizei warnt: Vorsicht vor K.O.-Tropfen!
Tipps zum Schutz

Mit der Eröffnung der Freiluftsaison ist nach zwei Jahren Pandemie auch der Veranstaltungsbetrieb in Bochum wieder im vollen Gange. Manch einer nutzt jedoch die ausgelassene Stimmung aus: immer häufiger ermittelt die Polizei in Fällen, in denen Opfern von Raub- oder Sexualdelikten K.O.-Tropfen verabreicht wurden. | Foto: Heiko Kempken / FFS FUNKE Foto Services
  • Mit der Eröffnung der Freiluftsaison ist nach zwei Jahren Pandemie auch der Veranstaltungsbetrieb in Bochum wieder im vollen Gange. Manch einer nutzt jedoch die ausgelassene Stimmung aus: immer häufiger ermittelt die Polizei in Fällen, in denen Opfern von Raub- oder Sexualdelikten K.O.-Tropfen verabreicht wurden.
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Mit dem Start in den Mai wurde die Freiluftsaison in Bochum eröffnet. Auch der Diskotheken- und Veranstaltungsbetrieb  ist wieder in vollem Gange und lockt nach fast zwei Jahren pandemiebedingter Auszeit die Menschen in Scharen nach draußen. Doch Vorsicht, manch einer unter den Feierfreudigen nutzt die ausgelassene Stimmung vielleicht aus und hat böse Absichten.

Verabreichung von K.O.-Tropfen ist strafbar

Immer wieder bekommt die Polizei Hinweise oder leitet Strafverfahren ein, bei denen die Verabreichung von K.O.-Tropfen im Verdacht steht - als Tatmittel zur Verübung von Diebstahls-,
Raub- oder Sexualdelikten. Bereits die Verabreichung derartiger Mittel stellt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Bei Verdacht sofort Arzt aufsuchen

Besondere Vorsicht ist beim Feiern in Bars oder Diskotheken geboten, denn immer häufiger werden Feiernden K.O.-Tropfen ins offenstehende Getränk gemischt. Die Substanzen sind farb- und geruchlos und daher nicht herauszuschmecken. Schon kurze Zeit nach der ungewollten Einnahme empfinden Opfer Übelkeit, bis hin zu Erbrechen, Schwindel und Bewusstlosigkeit. Hat man den Verdacht, K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, sollte man schnellstens einen Arzt bzw. ein Krankenhaus aufsuchen und die Polizei informieren. Denn gerade die ersten Stunden sind wichtig, um möglicherweise noch im Körper vorhandene Substanzen sichern zu können.

Mit den folgenden Sicherheitstipps können Sie sich vor K.O.-Tropfen schützen:

  • Bestellen Sie Getränke bei der Bedienung und nehmen Sie sie nur selbst entgegen.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine offenen Getränke an.
  • Lassen Sie Getränke und Speisen nicht unbeaufsichtigt.
  • Kaufen Sie besser kleine Mengen an Getränken und trinken Sie Ihre Getränke vor dem Tanzen oder dem Gang zur Toilette aus.
  • Bestellen Sie im Zweifelsfall lieber ein neues Getränk.
  • Wenn Sie sich komisch fühlen, wenden Sie sich an Freundinnen oder Freunde oder das Personal und bitten um Hilfe. Lassen Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens nach Hause oder an einen sicheren Ort bringen.
  • Grundsätzlich gilt: Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Mehr unter: www.polizei-beratung.de/opferinformationen/

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Expertinnen und Experten für den Bereich Kriminalprävention und Opferschutz wenden unter Telefon: 0234 909-4040.

Autor:

Patricia Porwol aus Bochum

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