Beauftragter für Studierende mit Behinderung benannt

„Die ‚gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten‘ wird aktuell in der Gesellschaft intensiv diskutiert und spielt insbesondere aufgrund des laufenden Diskussions- und Umsetzungsprozesses zum Thema ‚inklusive Schule‘ eine große Rolle. Diesem Thema soll auch an unserer Hochschule ein größerer Stellenwert eingeräumt werden. Hierzu habe ich ein erstes Konzept zur hochschulweiten Diskussion erstellt, in dem die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten als künftiges Leitprinzip der hsg vorgestellt wird“, erklärte Pflege-Prof. Dr. Thomas Evers heute in Bochum.

Evers war am 19. März 2014 vom Senat der Hochschule für Gesundheit (hsg) zum ‚Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit‘ benannt worden. Zudem stellte er dem Senat sein über diese Funktion hinausgehendes Konzept vor. Es sei für ihn eine Selbstverständlichkeit, dass sich eine Hochschule für Pflege- und Gesundheitsberufe mit ihrer besonderen inhaltlichen Ausrichtung und Fachkompetenz der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten verpflichtet.

„Das Präsidium der hsg begrüßt das Engagement von Herrn Prof. Evers und stimmt seiner Meinung zu, dass sich gerade eine Hochschule für Gesundheit, die sich inhaltlich um Themen wie Therapie, Versorgung und Pflege kümmert, mit dem Thema Inklusion auseinandersetzen sollte. Wir werden seine Vorstellungen, ein solches Leitprinzip an der hsg zu verankern, in der Hochschule diskutieren“, sagte hsg-Präsidentin Prof. Dr. Anne Friedrichs.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention Anfang 2009 ratifiziert und sich damit dazu bekannt, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten zu realisieren. Im September 2011 hat die Bundesregierung einen ‚Nationalen Aktionsplan‘ zur Umsetzung der UN-Konvention veröffentlicht. Das Recht auf inklusive Bildung schließt die inklusive Hochschulbildung dabei ausdrücklich mit ein. Auch im vorliegenden Entwurf des Hochschulzukunftsgesetzes der Landesregierung NRW ist geregelt, dass zur Vertretung von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit eine Person als Beauftragte oder Beauftragter bestellt wird, die die Belange dieser Studierenden wahrnimmt.

Evers: „Sieben Prozent der Studierenden haben eine Behinderung, chronische Krankheit oder Teil-Leistungsstörung wie zum Beispiel Legasthenie. So lautet das Ergebnis der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks aus dem Jahr 2012. Wir müssen aber von einer größeren Zahl ausgehen, da sich einige Studierende beispielsweise aus Angst vor Stigmatisierung oder aus reiner Unwissenheit nicht melden. Meine Aufgabe an der hsg ist es nun, die Studierenden darüber zu informieren, welche Möglichkeiten wir haben, sie zu beraten und zu unterstützen. Unsere Hilfestellungen sollten künftig von barrierefreien Zugängen über angepasstes Studienmaterial für zum Beispiel blinde Studierende bis hin zu bedarfsgerechten Anpassungen von Prüfungsformen für Studierende mit Lese-Rechtschreibschwäche reichen.“

Neben dem Aufbau eines Beratungsangebotes für Studierende wird sich Prof. Evers an die Umsetzung seines Konzeptes begeben und mit Unterstützung des Präsidiums und des Senats der hsg eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen, die den Diskussionsprozess an der hsg vertiefen soll, um die gleichberechtigte Teilhabe zu einem umfassenden Thema an der Hochschule zu machen, das auch die Beschäftigten sowie Forschung und Lehre miteinschließt.

Autor:

Laura Moersdorf aus Bochum

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