Geflügelpest in Bottrop
Pflicht zur sofortigen Aufstallung
NRW/Bottrop.Auf Grund der derzeitigen Seuchenlage in Bezug auf die Geflügelpest wird auf Basis der Rundverfügung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW die Aufstallung sämtlichen Geflügels veranlasst.
Alle Halterinnen und Halter von im Bottroper Stadtgebiet gehaltenem Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) haben ihr Geflügel ab sofort
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
Weitere Details können der vom städtischen Veterinäramt verfassten Allgemeinverfügungentnommen werden.
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