Birgt „Horror-Haus“ Gefahren?

Als „Horror-Haus“ bezeichnet Albert Klein das Gebäude an der Widumer Straße 27. | Foto: Klein
  • Als „Horror-Haus“ bezeichnet Albert Klein das Gebäude an der Widumer Straße 27.
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Ein heruntergekommenes und scheinbar unbewohntes Haus am Rand der Altstadt hat die Aufmerksamkeit von BürgerReporter Albert Klein erregt. „Gegenüber dem Arbeitsamt an der Widumer Straße befindet sich dieses Horror-Haus“, schreibt Klein in seinem Beitrag.

Albert Klein denkt an die Sicherheit von Passanten und befürchtet, dass „alles mögliche herunter fallen“ könne.
„Das leer stehende Wohnhaus an der Widumer Straße 27 befindet sich in Privatbesitz“, erklärt Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann auf Stadtanzeiger-Nachfrage. Nach Ortsterminen habe der Bereich Stadtplanung und Bauordnung festgestellt, dass dort derzeit keine Sicherheitsmängel bestünden, die ein Eingreifen der Stadt rechtfertigen würden. „Für das Haus wurde außerdem bereits eine Abbruchgenehmigung erteilt.“
Grundsätzlich sei es so, dass, wenn Gefahr im Verzug sei, die Stadt den Eigentümer auffordere, Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. „Falls der Eigentümer dieser Forderung nicht nachkommt, ist der nächste Schritt die Ersatzvornahme“, erläutert Hilleringmann. Dann sperre die Stadt das Gebäude oder Grundstück ab, von dem eine Gefahr ausgehe, oder lasse es einzäunen.
Die Kosten dafür müsse der Besitzer übernehmen.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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