Wie die jüngsten Corona-Demos abliefen ...
Brave Teilnehmer in Rheinberg und Moers, Randale in Dinslaken, Staatsschutz ermittelt in Xanten

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Kreisweit fanden am Montag (07.02.2021) vier angemeldete Versammlungen in Moers, Rheinberg und Dinslaken statt. Darüber hinaus musste die Polizei erneut zwei sogenannte "Corona-Spaziergänge" in Dinslaken und Xanten begleiten, die laut Bericht der Kreispolizei nicht angemeldet waren.

In Moers trafen sich Anhänger der Initiative "Moers ist bunt, nicht braun". Fast zeitgleich war ein Umzug der "Corona-Spaziergänger" angemeldet. Beide Veranstaltungen verliefen störungsfrei und es gab keine Verstöße gegen die Maskenpflicht. Das gleiche war bei einem Umzug in Rheinberg der Fall. Hier trafen sich die Spaziergänger wieder am Marktplatz und zogen von dort aus durch die Innenstadt.

In Dinslaken hatte die "Eine Weltgruppe Dinslaken e.V. " vor dem Rathaus zu einer Mahnwache aufgerufen. Von der Veranstaltung ging ebenfalls keine Störung aus. Wie bereits in Moers und Rheinberg, hielten sich auch diese Teilnehmenden an die Maskenpflicht.

Anders dagegen verhielt es sich bei den Spaziergängern in Dinslaken: Das Ordnungsamt stellte die Personalien bei vielen Spaziergängern fest, da diese keine Maske trugen. Eine Frau musste in Gewahrsam genommen werden. Als sie sich weigerte, ihre Maske aufzusetzen, die Örtlichkeit aber auch nicht verlassen wollte, nahmen Polizisten sie zur Durchsetzung des Platzverweises mit zur Wache. Zwei weitere Teilnehmende verließen nach Anordnung der Polizei die Versammlung.

Die Polizei unterstützte während der Versammlung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Rahmen der Amtshilfe. Die Maskenverweigerer müssen jetzt mit einem Bußgeld rechnen.

Neben den Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung, die das Ordnungsamt ahndete, erstattete die Polizei Anzeige gegen Unbekannt, da sich in Dinslaken keiner als Verantwortlicher des Spaziergangs zu erkennen gab. Im Großen und Ganzen kann man jedoch auch in Dinslaken von einem friedlichen Verlauf sprechen.
In Xanten versammelten sich ebenfalls "Spaziergänger". Auch hier wird der Staatsschutz ermitteln: Keiner der Anwesenden gab sich als Versammlungsleiter zu erkennen, so dass die Polizei Strafanzeige erstattete.

Die Polizei weist aktuell nochmal darauf hin: Bei diesen "Spaziergängen" handelt es sich rechtlich um eine Versammlung, die dem Versammlungsgesetz unterliegt und damit 48 Stunden vorher bei der Polizei angemeldet werden muss.
Da das insbesondere in Dinslaken am heutigen Tag wieder nicht der Fall war, hat die Polizei eine entsprechende Strafanzeige vorgelegt. Der Staatsschutz nimmt hierzu die Ermittlungen auf. Im Falle einer Verurteilung droht ein Strafmaß bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Das muss nicht sein!

Neben der Pflicht zur Anmeldung gibt es gleich mehrere Gründe, warum eine Anmeldung auch Sinn macht: Zum einen berät die Polizei bei der Durchführung einer Versammlung und zu Aufzugsstrecken, damit die Veranstaltung möglichst störungsfrei stattfinden kann. Dabei hat die Polizei den sicheren Verlauf der Demonstration im Blick. Andere Versammlungen, die den Verlauf stören könnten, spielen hierbei genauso eine Rolle, wie die Gefahren des Straßenverkehrs. Die Polizei sorgt in Kooperationsgesprächen mit einem Versammlungsanmelder und mit flexiblen Verkehrskonzepten für einen möglichst reibungslosen Ablauf.

Der sichere Verlauf einer Versammlung ist der Kreispolizei Wesel wichtig. Denn die freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, sind hohe Rechtsgüter unserer Demokratie. Aber wenn man diese nutzt, sollte man sich auch an Recht und Gesetz halten!

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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