Katzenschutzverordnung
Freilebende Katzen können gefangen und kastriert werden

Stellen die Katzenschutzverordnung vor: Kreisdirektor Ralf Berensmeier (r.), Kreisveterinär Dr. Antonius Dicke (l.) und Leiterin des Tierheims Wesel Gabi Wettläufer (m.).  | Foto: Kreis Wesel
  • Stellen die Katzenschutzverordnung vor: Kreisdirektor Ralf Berensmeier (r.), Kreisveterinär Dr. Antonius Dicke (l.) und Leiterin des Tierheims Wesel Gabi Wettläufer (m.).
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Im gesamten Weseler Kreisgebiet gibt es flächendeckend eine hohe Population wildlebender Katzen. Da diese häufig unter Mangelernährung und Infektionen leiden, hat der Weseler Kreistag im April eine „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Wesel“ beschlossen. Diese ist seit dem 1. Mai 2019 in Kraft. Ab Freitag, 1. November 2019, gilt nun auch die Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht.

Kreisdirektor Ralf Berensmeier erläuterte im Rahmen eines Pressetermins im Weseler Tierheim gemeinsam mit Kreisveterinär Dr. Antonius Dicke und Tierheimleiterin Gabi Wettläufer Sinn und Zweck der Katzenschutzverordnung.

„Wir fahren jetzt nicht die Krallen aus, sondern gehen aktiv mit dem Thema um,“ so Berensmeier. „Durch die Verordnung haben wir nun erstmalig die rechtliche Möglichkeit, den Katzenschutz zu stärken und Maßnahmen durchsetzen.“

Tierheimleiterin Gabi Wettläufer stimmt zu: „Die Rechtssicherheit, die die Verordnung bietet, ist ein wichtiger Punkt für uns. Bei allein 40 Kastrationen im letzten Monat ist es wichtig, gegenüber Katzenhalterinnen und Katzenhaltern mit einer rechtlichen Grundlage argumentieren zu können.“

Die Katzenschutzverordnung erlaubt dem Kreis Wesel, den Städten und Gemeinden und berechtigten Tierschutzvereinen, freilebende Katzen vorübergehend zu fangen, um sie kastrieren zu lassen. „Davon erhoffen wir uns u.a. eine Stabilisierung der Populationen verwilderter Hauskatzen,“ so Dr. Dicke. Halterinnen und Halter von Freigänger-Katzen werden in die Pflicht genommen. „Sie müssen ihre Tiere kennzeichnen, registrieren und kastrieren.“ Ausschließlich im Haus gehaltene Katzen sind nicht betroffen.

„Langfristig,“ so Berensmeier, „spart die Katzenschutzverordnung bei den Kommunen Kosten für Unterbringung und tierärztliche Versorgung. Eine konsequente Umsetzung minimiert die Population und damit auch die Anzahl der Fundkatzen. Und für Tierschutzverbände bedeutet die Verordnung mehr Rechtssicherheit für durchgeführte Kastrationen.“ Nach zwei Jahren beabsichtigt die Kreisverwaltung die Erfahrungen mit der Katzenschutzverordnung zu evaluieren. Als Dankeschön für den Einsatz des Tierheims überreichte der Kreisdirektor Katzenfutter und Leckerchen an Gabi Wettläufer.

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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