Öffentliche Auslegung
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lembeck-West – 2. Änderung und Erweiterung“

Um den Betriebsstandort Raiffeisen Hohe Mark Hamaland eG langfristig zu sichern, wird mit der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dorsten Lembeck Nr. 8, das Parkraumangebot für Mitarbeiter und Kunden erweitert.  | Foto: Archiv
  • Um den Betriebsstandort Raiffeisen Hohe Mark Hamaland eG langfristig zu sichern, wird mit der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dorsten Lembeck Nr. 8, das Parkraumangebot für Mitarbeiter und Kunden erweitert.
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Durch den Straßenendausbau im Gewerbegebiet Lembeck West werden neben dem motorisierten Verkehr auch die öffentlichen Räume des ruhenden Verkehrs sowie die Flächen für den Fußgänger klar gegliedert und für ein sicheres Schulwegenetz dauerhaft ausgebaut. In diesem Kontext soll das bisher ungeordnete und zum Teil auch nicht verkehrssichere Parken durch verkehrsbehördliche Reglementierung zukünftig deutlich eingeschränkt werden.

Um den Betriebsstandort Raiffeisen Hohe Mark Hamaland eG langfristig zu sichern, wird mit der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dorsten Lembeck Nr. 8, das Parkraumangebot für Mitarbeiter und Kunden zeitgemäß erweitert. Der Parkplatz wird nicht beschrankt und ist nur für PKW zulässig.

Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche des künftigen Parkplatzes als Schutz - und Trenngrün im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dar. Für die westliche Hälfte des zukünftigen Parkplatzes (Flurstück 91) wird die Anpflanzung von Sträuchern festgesetzt. Darüber hinaus wird der Bereich erhöht. Hier entsteht eine Aufwertung der jetzigen Situation im Sinne eines Schutz- und Trenngrüns in Richtung der Wohnbebauung.


Räumlicher Geltungsbereich

Der Bereich der 2. Änderung und Erweiterung liegt im Stadtteil Dorsten Lembeck am westlichen Rand des Gewerbegebietes Lembeck West westlich der Straße Am Sägewerk und an der Stichstraße der Straße Am Sägewerk.

Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 15. September 2020 bis einschließlich 15. Oktober 2020im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung einsehbar. Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der oben genannten Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Corona-Schutzmaßnahmen

Für eine persönliche Einsichtnahme in Planunterlagen im Rathaus wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen persönlichen Termin mit dem Bürger vereinbart. Die Beratung und Auskunft erfolgt dann in einem geschützten Raum. Das Tragen zumindest einer behelfsmäßigen Mund-Nase-Abdeckung ist vorgeschrieben.

Quelle: Stadt Dorsten

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Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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