Schulen bieten Notbetreuung
Kontaktreduzierung durch vorgezogene Weihnachtsferien

Die Landesregierung hat entschieden, dass die Weihnachtsferien in diesem Jahr nicht am Mittwoch, 23. Dezember, beginnen, sondern auch die ersten beiden Tage in der letzten Adventwoche (Montag und Dienstag, 21. und 22. Dezember) bereits unterrichtsfrei sein werden. | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Die Landesregierung hat entschieden, dass die Weihnachtsferien in diesem Jahr nicht am Mittwoch, 23. Dezember, beginnen, sondern auch die ersten beiden Tage in der letzten Adventwoche (Montag und Dienstag, 21. und 22. Dezember) bereits unterrichtsfrei sein werden.
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Die Landesregierung hat entschieden, dass die Weihnachtsferien in diesem Jahr nicht am Mittwoch, 23. Dezember, beginnen, sondern auch die ersten beiden Tage in der letzten Adventwoche (Montag und Dienstag, 21. und 22. Dezember) bereits unterrichtsfrei sein werden. Bei Bedarf wird aber für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an beiden Tagen eine Notbetreuung angeboten.

Das Land betont: Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember nachzukommen. Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Das Angebot der Notbetreuung umfasst die allgemeine Unterrichtszeit und gilt auch für den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote.

Die Notbetreuung muss bei der Schule beantragt werden. Das Land hat dafür ein Formular erstellt, dass im Internet zu finden ist auf schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeitensowie auf der Seite dorsten.de (dort unter dem TopThema „Informationen zum Corona-Virus“). Das Blatt kann ausgedruckt und dann in der Schule abgegeben werden. Eltern, die eine Notbetreuung benötigen, sollten die Anträge möglichst frühzeitig stellen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

Eventuell an den beiden Tagen geplante Klassenarbeiten, Klausuren oder mündliche Prüfungen in Oberstufen oder Abschlussklassen – auch in Berufskollegs – finden statt, wenn sie nicht ohne Probleme verschoben werden können.

Mit dem vorgezogenen Ferienbeginn soll es den Familien ermöglicht werden, vor dem Weihnachtsfest einige Tage lang Kontakte noch stärker einschränken zu können, um dann symptomfrei und mit höchstmöglicher Sicherheit im Kreise der Familie Weihnachten zu feiern.

Quelle: Stadt Dorsten

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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