Kreishaus-Neubau trotz knapper Kassen in den Kommunen / "Regierungspräsidentin untersagt Stellungnahme"

Das Kreishaus wurde Mitte der 70er Jahre geplant und 1979 errichtet. | Foto: Kreis Recklinghausen
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Dorsten/Kreis. In geheimer Abstimmung hat sich der Kreistag am 11. Juni für einen Kreishaus-Neubau am Ossenbergweg in Recklinghausen entschieden, das alte Kreishaus wird nicht saniert. Der Neubau schlägt hohe Wellen. Kein Wunder, soll das Projekt den Steuerzahlern rund 120 Mio. Euro kosten. Kreistädte wie Dorsten haben während dessen viele Löcher, die kaum zu stopfen sind. Auch Bürgermeister Tobias Stockhoff hinterfragt den Naubau des Kreishauses kritisch.

Ralf Michalowsky, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kreistag Recklinghausen, verfasst den Unmut seiner Partei mit folgenden Zeilen:

"Sieben Dorstener Grundschulen hatten kürzlich einen gemeinsamen Brief an den Landrat Cay Süberkrüb geschrieben und die baulichen Zustände an den Dorstener Schulen bemängelt. Jetzt hat der Regierungspräsident dem Landrat den Rücken gestärkt, die Grundschulen mussten den Brief zurückziehen und sich dafür entschuldigen.

In dem Brief hieß es: „Mit Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass die Pläne, ein neues Kreishaus zu bauen, sehr konkret geworden sind. Wir begrüßen die Initiative mehrerer Bürgermeister der kreisangehörigen Städte, darunter Herr Stockhoff für die Stadt Dorsten, die diese Entwicklung sehr kritisch hinterfragen. Besonders verweisen die Bürgermeister in ihrem Schreiben vom 7.6.2018 auf Schulen und Kindergärten, die vielfach sanierungsbedürftig sind.

Wir sind der Meinung, dass auch das erst 1980 gebaute Kreishaus saniert werden kann und muss. Auch während der Arbeitszeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dies wird uns in den o.g. Einrichtungen auch zugemutet, wenn überhaupt repariert oder saniert wird. Wir erwarten, dass eine Gleichbehandlung angestrebt wird und der Plan eines Abrisses und Neubaus des Kreishauses zu Ungunsten der Städte des Kreises zumindest verschoben wird. Dies auch unter dem Aspekt, dass „die haushaltsrechtliche Zuordnung von konsumtiven und investiven Maßnahmen bei Sanierungen zukünftig zugunsten längerfristiger Abschreibungen verändert werden und darüber bis zum Jahresende entschieden werden soll“ (Zitat o.g. Brief der Bürgermeister)."

Ralf Michalowsky dazu: "Juristisch betrachtet hat die Regierungspräsidentin natürlich recht, wenn der den Brief beanstandet hat, denn Beamte in der Funktion eines Schulleiters haben kein allgemeinpolitisches Mandat. Politisch hat der RP dem Landrat damit aber einen Bärendienst erwiesen, denn in der Sache haben die Autoren des Briefes völlig recht und das Diktat des Regierungspräsidenten wird sie persönlich nicht daran hindern, das geplante Bürgerbegehren gegen den Kreishausneubau mit allen Kräften zu unterstützen."

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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