Mit dem Recht auf Mitwirkung der Bürger in wichtigen lokalen Angelegenheiten scheint's nicht weit her zu sein

Sie sind schlecht auf den Regierungspräsidenten in Arnsberg, Herrn Dr. Bollermann, zu sprechen. Denn statt mal klar Kante zu zeigen gegenüber der Stadt Dortmund, hat er eine sorgfältig begründete Beschwerde des Bündnisses DEW-kommunal abgebügelt.

Das Bündnis hatte sich im Februar erneut beim RP Arnsberg wegen eines möglichen Verstoßes gegen §23 der Gemeindeordnung NRW beim Zustandekommen der Ratsbeschlüsse zur Zukunft der DEW21 am 26.9.2013 beschwert. Schließlich ist der RP u.a. auch für die Kommunalaufsicht über die Kommunen in seinem Bezirk zuständig.

In jenem Paragraphen 23 heißt es unter der Überschrift „Unterrichtung der Einwohner“:
"Der Rat unterrichtet die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht."

Niederschmetternde Antwort aus Arnsberg

Seit Anfang Mai liegt die Antwort aus Arnsberg vor. Sie ist aus Sicht der Beschwerdeführer ganz und gar unbefriedigend. Arnsberg habe sich in der Bewertung die von der Stadt Dortmund angeführten Sachzwänge – für die späte und obendrein äußerst kurzfristig anberaumte – Information der Öffentlichkeit vollständig zu eigen gemacht, so verlautet es aus dem Bündnis. Der Brief mündet in die Feststellung, dass man in Arnsberg auch nach Prüfung der vorgetragenen Gesichtspunkte bei der Auffassung bleibe, „dass ein Einschreiten der Kommunalaufsicht nach wie vor nicht angezeigt“ sei.

Die Mitglieder des Bündnisses waren über diesen Bescheid geradezu perplex. Nicht nur, weil Arnsberg ihnen damit eine Unterstützung in der Sache versagte, also für ihre Bemühungen um eine vollständige Kommunalisierung der hiesigen Energieversorgung.
Der Vorgang sei auch von grundsätzlicherer Bedeutung, erklärte Heiko Holtgrave von DEW-kommunal. Denn: Was ist von einem Recht auf Unterrichtung und Mitwirkung der Bürger in wichtigen lokalen Angelegenheiten zu halten, wenn eine einzige, kurzfristig aus dem Boden gestampfte öffentliche Veranstaltung (wie hier passiert) ausreicht, um den Anforderungen der Gemeindeordnung zu genügen?

Das soll es gewesen sein?

Die Leute vom Bündnis waren so sauer, dass sie jetzt mit einem Offenen Brief an den (übrigens aus Dortmund stammenden) Regierungspräsidenten reagierten. Er möge doch bitte mal erklären, wozu es dann diesen Paragraphen in der Gemeindeordnung NRW überhaupt gebe. Und ob es sich beim § 23 so ähnlich verhalte wie mit dem sog. Informationsfreiheitsgesetz, nach dem Motto: Alle wissen, dass es das Gesetz gibt, aber kein OB hält sich dran. Vorsichtshalber wurden auch die Landtagsfraktionen darüber unterrichtet.

Auf die Antwort dürfen wir gespannt sein. Sie wird alle die besonders interessieren, die in der hiesigen Lokalpolitik engagiert sind.

Den Wortlaut des Offenen Briefes v. 21.5.2014 finden die LeserInnen auf der Website des Bündnisses DEW-kommunal hier

Autor:

Heiko Holtgrave aus Dortmund-City

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