Willkommen in Dortmund am See! Ortsschilder dürfen ab sofort Zusatz tragen

Welcher Zusatz könnte auf den Ortsschildern von Dortmund stehen? Ein Vorschlag von uns... | Foto: U.P./wei - Montage: wei
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„Willkommen in der Seestadt Dortmund!“ Hört sich gut an, oder?! Lange nicht erlaubt, dürfen Städte in NRW jetzt einen werbenden Zusatz auf dem Ortsschild tragen. Wir wär's mit Fußball-Hauptstadt Dortmund oder Universitätsstadt Dortmund?

Der Landtag hat jetzt grünes Licht gegeben, den schlichten Stadtnamen mit einer lokalen Besonderheit als weiteren Zusatz zu ergänzen. „Damit können Gemeinden und Kreise ihre Einzigartigkeit bekannt machen. Das stiftet Identität und stärkt das kommunale Selbstbewusstsein“, sagte Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf zu dem Landtagsentscheid.

Bisher durften Städte und Gemeinden nur mit Logos und werbenden Zusätzen auf Briefköpfen auf lokal Besonderes hinweisen. Bis dato waren in NRW als Zusätze lediglich die amtlichen Bezeichnungen „Stadt“, „Kreisstadt“, „Landeshauptstadt“ für Düsseldorf, „Bundesstadt“ für Bonn und „Bad“ erlaubt.

Rat muss entscheiden

„Von seiten der Verwaltung sind wir auf die neuen Möglichkeiten vorbereitet“, sagt Stadtsprecher Thomas Kampmann. Zunächst habe man die Rahmenbedingungen geklärt. Sollte über Zusätze nachgedacht werden, müsse der Impuls von der Politik kommen. Die muss ohnehin entscheiden: per Dreiviertelmehrheit im Rat. Und: Das Land muss den Ratsbeschluss dann noch absegnen.

700 Ortsschilder - 160.000 Euro Kosten

Rund 700 Ortsschilder stehen an Dortmunds Stadtgrenzen. Ein Austausch würde mit rund 160.000 Euro zu Buche schlagen, schätzt die Stadt.
Noch gibt es in Dortmund keine politische Diskussion, welchen Titel sich die Stadt verleihen könnte. Deshalb fragen wir Sie, liebe Leserinnen und Leser: Welcher Zusatz könnte künftig auf dem Ortsschild stehen. Oder sollte man aus Kostengründen auf einen Zusatztitel verzichten?

Ihre Vorschläge sind gefragt!

Schreiben Sie uns Ihre Vorschläge, Ihre Meinung. Und zwar als Kommentar zu diesem Text (siehe unten).

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Diese Bezeichnung ist nicht erlaubt. Ein Zusatz darf sich laut Gesetz nur auf die Stadt beziehen. Nicht auf die Ortsteile. | Foto: wei/Montage: wei
Autor:

Peter J. Weigel aus Dortmund-Süd

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