Pressemitteilung – 21.04.2020
Linke & Piraten fordern Verschiebung der Kommunalwahl

Utz Kowalewski, Fraktionsvorsitzender

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN setzt sich für eine Verschiebung der Kommunalwahlen ein. Bislang sollen am 13. September ein neuer Rat, ein neuer Oberbürgermeister und neue Bezirksvertretungen gewählt werden. Das klingt weit weg. „Aber wegen der Corona-Pandemie haben viele Parteien noch nicht einmal ihre Listen aufgestellt“, sagt Utz Kowalewski, OB-Kandidat der Linken. „Hinzu kommt die Frage, wie man in Corona-Zeiten überhaupt Wahlkampf machen soll. Die Menschen haben doch ein Anrecht, die Kandidaten kennen zu lernen und ihnen inhaltliche Fragen zu stellen.“

Wegen Corona ruhen derzeit (auch) alle Wahlveranstaltungen – auch die Parteitage, die im Vorfeld nötig sind. Und neue Parteien oder Einzelbewerber, die für ihre Zulassung erst zahlreiche Unterschriften sammeln müssen, stehen besonders im Regen. „Von einer Chancengleichheit für Kleinstparteien und Einzelbewerber kann da nicht mehr die Rede sein“, sagt Kowalewski.

Hauptgrund für die linke Forderung, die Kommunalwahl – und damit alle nötigen Termine im Vorfeld – zu verschieben, sind jedoch die Wähler. „Die Menschen in Kurzarbeit, im Homeoffice, an den Kassen in den Supermärkten oder gar die Menschen in den Krankenhäusern haben doch im Moment ganz andere Probleme als eine Kommunalwahl“, sagt Kowalewski. „Die Menschen wollen sich nicht anstecken, sie vermissen ihre Sozialkontakte oder sie haben im schlimmsten Fall Existenzängste. Ich habe volles Verständnis, dass man da keinen Kopf für ein Flugblatt oder eine im Internet übertragene Podiumsdiskussion hat. Lasst uns doch bitte alle erst wieder zur Normalität zurückkehren, bevor wir uns über eine Kommunalwahl Gedanken machen. Der aktuelle Rat und die Fraktionen sind handlungsfähig, so dass auf diese Weise keine Regelungslücken entstehen.“

Natürlich dürfe man nicht außer Acht lassen, dass das Festhalten am Wahltermin 13. September die Parteien in zeitliche Nöte bringe. „Ich frage mich, wie die Landesregierung eigentlich rechtfertigen will, dass sich Parteimitglieder auf Massenveranstaltungen gegenseitig anstecken dürfen, während ansonsten Kleinstgruppen von 3 Personen im öffentlichen Raum mit einem Bußgeld rechnen müssen. Dies folgt keiner Logik“, sagt Kowalewski.

„Uns ist klar, dass so eine Terminverschiebung hieb- und stichfest und vor allem verfassungskonform und klagesicher sein muss“, sagt Kowalewski. „Aber wir sollten zumindest alle rechtlichen Möglichkeiten abklopfen, zumal auch eine Beibehaltung des Wahltermins rechtliche Probleme aufwirft.“

Autor:

Stefan Nölleke aus Dortmund

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