Zollfahndung Essen
Zwei Haftbefehle und Durchsuchungen

Foto: Zoll

Zwei Brüder stehen im Verdacht, Wirtschaftssanktionen gegen Russland umgangen und Waren illegal exportiert zu haben. Umfangreiche Ermittlungen führten zu Festnahmen, Durchsuchungen und einem Vermögensarrest.

Festnahmen wegen Verdachts auf Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz

Am 29. November wurden zwei Männer im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durch das Zollfahndungsamt Essen festgenommen. Die Festnahmen stehen im Zusammenhang mit dem Verdacht auf banden- und gewerbsmäßige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie der Beihilfe hierzu. Die Maßnahmen erfolgten in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Münster und weiteren Behörden, die drei Objekte in Oelde durchsuchten.

Verdacht auf Umgehung von Wirtschaftssanktionen

Die beiden Hauptverdächtigen, Brüder im Alter von 34 und 39 Jahren, sollen seit Januar 2023 über ihre deutsche Firma Waren wie technische Geräte und Zubehör, darunter Pumpen, Ventile und Filter, unter Umgehung der Wirtschaftssanktionen über Drittländer nach Russland exportiert haben. Die Waren wurden laut Ermittlungen an ein russisches Unternehmen eines weiteren Beschuldigten geliefert, das diese anschließend an Endkunden im Pharmazie- und Biotechnologiesektor weiterverkaufte.

Umfangreiche Beweissicherung und Vermögensarrest

Nach Angaben der Ermittler wurden bei mindestens 53 Ausfuhrsendungen Güter im Wert von rund 689.000 Euro exportiert, die den Verkaufs- und Ausfuhrverboten der Wirtschaftssanktionen gegen Russland unterlagen. Im Zuge der Durchsuchungen konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Zudem wurde ein gerichtlich angeordneter Vermögensarrest in Höhe von 689.000 Euro gegen das deutsche Unternehmen vollstreckt.

Fortlaufende Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen

Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Essen, das seit Februar 2025 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster gegen insgesamt fünf Beschuldigte ermittelt, dauern an. Unterstützt wurden die Maßnahmen durch Kräfte des Hauptzollamtes Dortmund, des Zollfahndungsamtes Hannover sowie der Bundespolizei Düsseldorf und München. Das Außenwirtschaftsgesetz sieht für banden- und gewerbsmäßige Verstöße gegen die Verkaufs- und Ausfuhrverbote im Zusammenhang mit den Wirtschaftssanktionen gegen Russland eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor.

Dieser Beitrag stammt von presseportal.de und wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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