Totensonntag
Gedanken zu diesem - heute etwas trostlosen - Tag

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Welche Bedeutung
hat der Totensonntag?

Am Totensonntag gedenken evangelische Christen
den Menschen, die nicht mehr unter uns weilen!

Für mich sind das...
mittlerweile schon viele Menschen, die ich schmerzlich
vermisse und an die ich - natürlich nicht nur an diesem Tag -
immer mit Freude, frohen Gedanken und aber auch Wehmut
denken muss!
Meine Eltern, viele Freunde - die vielzu früh gehen mussten -
aber auch den treuen Gefährten (Dalmatiner Carlos) meines
besten Kumpels vermisse ich sehr!

Das Leben ist von Anfang an endlich...
unendlich aber sind Gedanken, Gefühle und Geschichten, die
uns mit den Menschen - auch hier im Lokalkompass - verbinden!
Dennoch sollten wir uns nicht von dem Wort TOTENSONNTAG und
dem, was es beinhaltet schrecken lassen! Ich zumindest tue es nicht!

Und wenn jetzt auch dieser Tag so gut wie zu Ende ist...
und das Wetter auch zu wünschen übrig lies; ich hatte einen schönen Tag! Länger als sonst gelegen, gemütlich gelesen und ausgeruht, dann am Nachmittag einen lieben Menschen getroffen und später noch - mit weiteren lieben Menschen - etwas Kultur genossen! Ja, so ging dieser Tag, Nachmittag und Abend schnell vorbei! Trübe Gedanken kamen da nicht auf!

Hier noch einiges, was ich im Internet zu diesem Tag gefunden habe:
Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag: Der November ist der Monat des Gedenkens. Den Abschluss bildet traditionell der Totensonntag, der Gedenktag der evangelischen Christen für die Verstorbenen. Die Kirche selbst spricht lieber vom Ewigkeitssonntag und nimmt damit Bezug auf den Glaube an Auferstehung und ein ewiges Leben. Der Ewigkeitssonntag ist der letzte Sonntag des zu Ende gehenden Kirchenjahres, das neue beginnt jeweils eine Woche später am ersten Adventssonntag.
Länder regeln den "stillen Feiertag"

Ein gesetzlicher Feiertag ist der Totensonntag in Deutschland nicht - im Unterschied zum Volkstrauertag, der an die Toten der beiden Weltkriege erinnert. Dennoch gelten für den Ewigkeitssonntag, der stets auf ein Datum zwischen dem 20. und dem 26. November fällt, besondere Regelungen. Die Feiertagsgesetze der Bundesländer legen fest, dass an diesem "stillen Feiertag" keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden dürfen, die nicht dem "ernsten Charakter" des Tages entsprechen. Dies gilt etwa in Niedersachsen für 24 Stunden, in Mecklenburg-Vorpommern von 4 Uhr bis Mitternacht, in Schleswig-Holstein von 6 bis 20 Uhr und in Hamburg nur von 6 bis 17 Uhr.

Damit dürfen auch Weihnachtsmärkte am Totensonntag nicht öffnen.
Die meisten Märkte beginnen daher erst in der Woche danach, rechtzeitig
vor dem ersten Adventssonntag.

Autor:

Bruni Rentzing aus Düsseldorf

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