Dichtheitsprüfung, Kanal-TÜV: Landesregierung, so geht es nicht!

EILMELDUNG!!!

Dichtheitsprüfung: Landesregierung so geht es nicht!

Bund schiebt die Verantwortung zum Land und jetzt schiebt das Land die Reglungsfreiheit an die Gemeinden ab.

Schlimmer geht es wirklich nicht mehr.

Der Widerstand geht weiter.

Dichtheitsprüfung nein Danke!

Lesen Sie die Aktuelle Mitteilung des WDR:

Keine allgemeine Pflicht für Kanal-TÜV
In Nordrhein-Westfallen müssen private Hauseigentümer nicht überall nachweisen, dass ihr Abwasserkanal dicht ist. SPD und Grüne haben sich nach WDR-Informationen auf Grundzüge für eine Neuregelung des Kanal-Tüv's verständigt. In Wasserschutzgebieten werde eine Dichtheitsprüfung mit festen Fristen vorgeschrieben und zwar für ältere Gebäude mit Baujahr vor 1965 bis zum Ende 2015 - Häuser mit Baujahr nach 1965 sollen bis Ende 2020 geprüft werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten soll es eine Pflicht für die Dichtigkeitsprüfung nicht geben.

Den Gemeinden werde allerdings freigestellt, andere Regelungen zu treffen.

Stand: 23.10.2012, 15:52 Uhr
Quelle:

http://www.wdr.de/radio/home/nachrichten/index.php5

Rot-Grün hat sich offenbar auf Neuregelung des Kanal-TÜVs geeinigt: (14.59 Uhr)

Rot-Grün hat sich laut WDR-Informationen am Dienstag (23.10.2012) auf Neuregelung der umstrittenen Dichtheitsprüfung für private Abwässerkanäle geeinigt.

Demnach bleiben private Hausbesitzer weitgehend von einer Nachweispflicht verschont. Außerhalb von Wasserschutzgebieten entfällt die Prüfpflicht komplett. In Wasserschutzgebieten müssen Häuser, die vor 1965 gebaut wurden, bis Ende 2015 überprüft werden. Jüngere Gebäude bis Ende 2020. Diese Regelungen gelten für private Hausbesitzer, nicht für Gewerbe und Industrie. Weitere Details sollen noch in dieser Woche geklärt werden.

http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/nrwkompakt/nrwkompakt10960.html

Autor:

Uwe Gellrich aus Recklinghausen

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