Eigentumsdelikte sind die häufigsten Straftaten

Vorsicht an der Haustüre Bild: www.Polizeiberatung.de
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Täter gehen stets den Weg des geringsten Widerstandes, sie suchen unaufmerksame Opfer, um schnell ihre Taten ausführen. Hier kann Prävention ansetzten, einerseits durch richtiges Verhalten, andererseits durch mechanische oder elektronische technische Sicherungen. Jeder kennt sie, die Warnungen und Berichte über Haustürbetrüger. Und trotzdem gibt es immer noch Menschen, die zwischen Tür und Angel spontan ganz tief in die Tasche greifen. Mit immer dreisteren Tricks bringen die Betrüger auch Menschen, die sich gegen solche Betrügereien gefeit fühlen, um erhebliche Summen. Das Wort „Haustürgeschäfte“ löst bei den meisten Verbrauchern unangenehme Verknüpfungen aus: Unangemeldet taucht ein redegewandter Vertreter auf, der dem überrumpelten Wohnungsinhaber Produkte aufschwatzt.

Weil sich Menschen zwischen Tür und Angel oft überrumpeln lassen, hat der Gesetzgeber bei Haustürgeschäften vorgesorgt: Es gilt ein Widerspruchsrecht, welches besagt, dass Kauferklärungen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden können. Voraussetzung: Ein Vertreter hat Sie am Arbeitsplatz, in der Privatwohnung, bei einer Freizeitveranstaltung, einer Kaffeefahrt oder auf der Straße angesprochen.
Doch Vorsicht - das Widerrufsrecht gilt in folgenden Fällen nicht: wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, es sich um ein „Bagatellgeschäft“ (bis zu 40 Euro) handelt, eine notarielle Beurkundung vorliegt oder Sie an der Tür einem Verein beigetreten sind.

Ein Handwerker im Blaumann, ein Bedürftiger mit traurigem Blick, ein gut gekleideter Geschäftsmann oder eine angebliche Amtsperson mit Aktenkoffer: Die Gesichter der Haustürbetrüger sind vielfältig. Genauer abzugrenzen ist dagegen die bevorzugte Zielgruppe: Meist sind es Senioren, auf die es die Betrüger abgesehen haben. Es liegt die Vermutung nahe, dass der Anrufer anhand gezielter Fragen feststellen kann, in welchem momentanen Gesundheitszustand sich die angerufene Person befindet.

Die Liste der Standardtricks ist endlos lang: Vom Vortäuschen einer Notlage über die Mitleidstour bis hin zum Auftritt als Amtsperson ist alles dabei. Beliebt ist beispielsweise die Bitte um ein Glas Wasser aufgrund von Übelkeit oder Schwangerschaft oder die Frage telefonieren zu dürfen. Besonders dreist: die Bitte, sein Kind kurz wickeln zu dürfen.

Seien Sie misstrauisch und rufen Sie die Polizei an, wenn Ihnen etwas komisch vorkommt. Sind Sie Opfer eines Trickbetruges geworden, verständigen Sie die Polizei. Holen Sie sich Rat bei Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale. Verständigen Sie die Polizei auch, wenn Sie nicht Opfer eines Trickbetruges geworden sind und die Betrugsabsicht rechtzeitig erkannt haben. Die Polizei kann dann über die Presse die Leser warnen. Die Ergreifung der oft schon gesuchten Täter ist außerdem leichter, wenn man weiß, in welcher Gegend sie sich aufhalten. Holen Sie sich Informationen:
www.polizeiberatung.de und: www.kriminalpraevention.npage.de

Autor:

Peter Ries aus Düsseldorf

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