Vogelschutzzeit Beachtung schenken
Naturschutz fängt im eigenen Garten an

In den warmen Monaten des Jahres
hört man oft schon das Rattern der Hecken oder Gartensensen. Der eigene Garten oder der des Nachbarn wird dann mit viel Liebe gehegt und gepflegt und oftmals ist es dann auch meistens schon passiert. Ohne es zu Wissen hat man Vögeln die Nisten und Brüten den Lebensraum genommen.Das ist nicht nur traurig und unnötig sondern es kann auch Ordnungswidrig geahndet werden , da die Schutz und Brutzeit der Vögel im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist. Dort heißt es -

"Gemäß § § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 01. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Bäume und Gebüsch zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören."

Mir ist es ein großes Anliegen meinen Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Gefühl dafür zu vermitteln wie man so einen Pflegeschnitt nun richtig angeht.

Anstatt seine Sträucher und Hecken wie im Bilderbuch zu Stutzen , sollte man es langsamer angehen lassen und nur die Spitzen rundherum in Form Schneiden. Oftmals reichen wenige Zentimeter und die Hecke sieht schon wieder viel gepflegter aus.Das gute daran ist das dann der natürliche Lebensraum erhalten bleibt und die Vögel ungestört in ihren Niststätten Brüten können.

Das ist meines Erachtens doch viel schöner und wichtiger als ein Bewuchs der mit dem Lineal abgemessen und dann radikal getrimmt wird.

Autor:

Julian Schulz (Bündnis90/Die Grünen) aus Emmerich am Rhein

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