Wurden hier zu Unrecht Knöllchen kassiert?

Der Beweis ist eindeutig. Das Schild weist zwar auf das Parkverbot hin, nur fehlt leider das Datum, ab wann das Parkverbot gilt. Foto: Jörg Terbrüggen
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  • Der Beweis ist eindeutig. Das Schild weist zwar auf das Parkverbot hin, nur fehlt leider das Datum, ab wann das Parkverbot gilt. Foto: Jörg Terbrüggen
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Da dürfte der ein oder andere in der vergangenen Woche nicht schlecht gestaunt haben, als er unter seinem Scheibenwischer ein Knöllchen wiedergefunden hat. Die Stadtverwaltung hatte für die anstehende Kirmes, die vom 3. bis 6. Juli ging, den Platz an der Societät für den Verkehr sperren lassen. Große Hinweisschilder sollten dies verdeutlichen.

Das taten sie auch, aber mit einem winzig kleinen Fehler. Denn auf den Schildern stand nur: Dieser Platz ist ab Montag 22 Uhr auch für Anwohner/Anlieger gesperrt. Soweit so gut. Doch welcher Montag war denn bitteschön gemeint. Eine Leserin des Stadtanzeigers stellte sich Anfang der vergangenen Woche genau diese Frage. Sie entschied sich, da ihre behinderte Mutter auf die Toilette musste, für das Parken. Dass diese sich als falsch herausstellen sollte, bemerkte die Dame, als sie das Knöllchen sah. 25 Euro sollte sie bezahlen. Doch das sah die Dame nun überhaupt nicht ein. Sie machte - wie übrigens auch der Stadtanzeiger - ein Foto von dem Schild.
Was fehlt ist eindeutig das Datum, ab wann der Platz gesperrt ist. Nur ein paar Meter weiter, rund um die Christuskirche, herrscht ebenfalls absolutes Parkverbot. Hier sind die Schilder zwar etwas kleiner, dafür steht hier eindeutig, dass das Parken ab Montag, dem 29. Juni, 22 Uhr, nicht mehr erlaubt ist. Wir befragten natürlich die Verwaltung zu diesem Vorfall. Der Beigeordnete Dr. Stefan Wachs bemerkte, dass die Frau Widferspruch einlegen solle. „Sie bekommt ja einen Anhörungsbogen und kann dort den Sachverhalt schildern. Wenn der Verwaltungsakt nicht korrekt gewesen sein sollte, dann könnte der Bußgeldbescheid zurückgenommen werden.“ Wem also ein ähnliches Schicksal widerfahren ist, der sollte auf alle Fälle erst einmal Widerspruch einlegen. Jeder Fall wird hier wohl einzeln überprüft. Ein voller Platz mit Kirmeswagen dürfte da schon eher auffällig sein. Dennoch: ein klares Datum fehlt, wie das Bild ganz klar zeigt.

Der Beweis ist eindeutig. Das Schild weist zwar auf das Parkverbot hin, nur fehlt leider das Datum, ab wann das Parkverbot gilt. Foto: Jörg Terbrüggen
An der Christuskirche war alles korrekt.
Autor:

Jörg Terbrüggen aus Emmerich am Rhein

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