Gemeinsame Pressemitteilung der Ratsfraktionen der Grünen aus Essen und Mülheim: Grüne loben Urteil zu Hubschrauberlärm

Ein feuerroter Hubschrauber ist niedlich, solange er bloß auf der Werbetafel eines Anhängers am Flughafen Essen/ Mülheim prangt. Wenn er aber tatsächlich fürs Freizeitvergnügen über den Siedlungen lärmt, wird es für AnwohnerInnen schnell unverträglich
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Hocherfreut zeigen sich die Essener und Mülheimer Grünen über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zu Hubschrauberflügen am Flugplatz Essen/Mülheim. Die Kammer schob Helistarts und –landungen während der Mittags- und Nachtzeiten sowie mit Einschränkungen am Wochenende einen Riegel vor.
„Die Richter belohnen den Mut der Anwohner und der Schutzgemeinschaft Fluglärm“, erklärt der Mülheimer Fraktionssprecher Tim Giesbert, „ihr Recht auf Ruhe in sensiblen Zeiten gerichtlich einzuklagen. Damit wird die nervtötende und gesundheitlich bedenkliche Lärmbelästigung der Menschen in der Umgebung des Flugplatzes zu einem großen Teil eingeschränkt. Wir Grüne sprechen unseren Glückwunsch aus.“
„Es liegt nun am Gesetzgeber, im Sinne der Rechtsprechung nachzubessern“, betont Hiltrud Schmutzler-Jäger, Vorsitzende der Essener Ratsfraktion der Grünen. „Die Herausnahme von Hubschraubern aus der Landeplatz-Lärmschutzverordnung ist nicht mehr gerechtfertigt. Die Privilegierung des besonders nervigen kommerziellen Hubschrauberverkehrs gegenüber Propellerflugzeugen und Motorseglern muss endlich beendet werden.“
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf

Flugbetrieb auf dem „Flughafen Essen/Mülheim“ rechtmäßig – Starts und Landungen von Hubschraubern während Ruhezeiten aber eingeschränkt

10. Dezember 2015
Starts und Landungen auf dem „Flughafen Essen/Mülheim“ mit Hubschraubern während der Nacht- und Mittagszeit sowie am Wochenende sind weitgehend zu untersagen. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute verkündetem Urteil entschieden und damit der Klage von Anwohnern des „Flughafens Essen/Mülheim“ stattgegeben.
Die maßgebliche Landeplatzgenehmigung vom 2. April 1980 sieht zeitliche Einschränkungen des Flugbetriebs vor. Diese sind entgegen der Auffassung der Bezirksregierung Düsseldorf und der Flughafen-GmbH auch auf Hubschrauber anwendbar. Nur Sonntagsflüge zu gewerblichen Zwecken sind von den Einschränkungen ausdrücklich ausgenommen.
Der weitergehenden Meinung der Kläger, dass der gesamte Flugbetrieb auf dem „Flughafen Essen/Mülheim“ inzwischen ungenehmigt sei, hat sich das Gericht indessen nicht angeschlossen.
Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zulässig.
Aktenzeichen: 6 K 2336/13

Autor:

Walter Wandtke aus Essen-Nord

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