Mietsenkungen ohne schlüssiges Konzept (Analyse & Konzepte)
Sozialgericht Nordhausen verurteilt Jobcenter zu 2.400 € Missbrauchsgebühren

Das Jobcenter des Unstrut-Hainich-Kreis hat über Jahre Leistungsberechtigten Wohnkosten vorenthalten. Die Vorgaben der Minimal-Wohnkosten hatte die Hamburger Firma Analyse & Konzepte" ermittelt. Das Bundessozialgericht hatte am 30.01.2019 mehrere Konzepte dieser Firma als nicht schlüssig ausgeurteilt und den Kreisen Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt.
 
Jobcenter Landkreis Nienburg (August 2016 bis Juli 2017);
Jobcenter Börde (Oktober 2013 bis September 2014);
Jobcenter Salzlandkreis (Februar bis Juli 2011);
Jobcenter Landkreis Harz (2011 bis 2013);
Jobcenter Landkreis Harz (2013 und 2014);
Jobcenter Kreis Segeberg (März bis August 2013);
Quelle: BSG - Verhandlungstermine

Sozialgericht Nordhausen greift durch

"Nach Auffassung von Richterin Gabriele Löffelholz hat das Jobcenter trotz dreimaliger Aufforderung die Richtlinie für Unterkunftskosten bis jetzt nicht nachgebessert.  Die Behörde verstoße somit weiterhin gegen Vorgaben des Bundessozialgerichts.

Das Gericht entschied über insgesamt neun Klagen gegen das Mühlhäuser Jobcenter. In allen Fällen hat das Jobcenter verloren und muss den Klägern höhere Wohngelder zahlen."
mdr

Zu wenig Wohngeld gezahlt: Geldstrafe für Jobcenter
welt. de

Urteile und Aktenzeichen liegen noch nicht vor. 

Märkischer Kreis - keine Nachbesserung 2014-2017 möglich

Auch der Märkische Kreis hat versucht durch Analyse & Konzepte Nachbesserungen zu prüfen. Klammheimlich wurden Änderungen für 2018 zusammengeschrieben. Wie der Drucksache des Kreises zu entnehmen war, waren keine daraus resultierenden Folgekosten vorgesehen.

Etliche Kläger warten seit Jahren auf Ihre zurückbehaltenen Leistungen. Die rechtlichen Weichen für die Klagen 2014-2017 dürften gestellt sein. Das LSG NRW lässt jedoch noch keine Bewegung erkennen.

Bedarfsdeckungsgrundsatz

Das soziokulturelle Existenzminimum umfasst den geringst-möglichen materiellen Bedarf, Nahrung, Kleidung, Wohnung und Heizung.

"Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht. Dieses "Gegenwärtigkeitsprinzip" ist als Teil des Bedarfsdeckungsgrundsatzes für die Sozialhilfe allgemein anerkannt

Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern."
Bundesverfassungsgericht, 1 BVR 569/05, 12.05.2005

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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