Markus Becker Einrichtungsleiter des Haus Marienfried stellt in einem schreiben an die Angehörigen klar
Die Ankündigung das in Pfleg- und Eingliederungshilfe das generelle Besuchsverbot aufgehoben wird sorgt für Missverständnise.

Haus Marienfried in Horst | Foto: Heinz Kolb

Die Pressemitteilung von Karl – Josef Laumann Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW in dem er Mitteilte das zu Muttertag am 10. Mai. 2020 das generelle Besuchsverbot in Einrichtungen von Pflege- und der Eingliederungshilfe auf gehoben wird sorgt für Missverständnisse.

Sehr geehrte Damen und Herren,
durch die Pressemitteilungen der letzten Stunden sind leider etwas missverständliche Informationen aufgekommen, die wir mit diesem Post etwas klären möchten.

In der Presse heißt es mehrfach "Lockerung des Besuchsverbotes" - "Besuche in Altenheimen zu Muttertag wieder möglich" etc.

Dies ist leider nicht in Gänze korrekt wiedergegeben. Wir haben uns die Erklärung unseres Gesundheitsministers Herrn Laumann im Wortlaut angesehen. Letztendlich beschreibt er keine "Lockerung des Besuchsverbotes“, sondern "Besuchsregelungen", wie sie im Haus Marienfried bereits sehr erfolgreich Anwendung finden.

Wie wir den Angehörigen unserer Bewohner bereits mitgeteilt haben, gab es bereits in den letzten Wochen Möglichkeiten, einen Besuch gesichert zu ermöglichen. Dies z.B. durch die "Zaungespräche" in unserem Klostergarten oder durch den neu geschaffenen "Besuchertreff" in unserem Gymnastikraum. Um diese Besuche aufeinander abstimmen zu können haben wir Ihnen mitgeteilt, dass die jeweilige Wohnbereichsleitung gerne Termine mit Ihnen koordiniert. Zu den bisherigen Regelungen werden wir ein paar neue Regelungen ergänzen, die z.B. ein Kurzscreening der Besucher.

Um es klar zu sagen - die im Haus Marienfried bereits gelebte Besucherregelung wird in dieser Form weiter angewendet. Unser Besuchskonzept ist abgestimmt auf die hygienischen Anforderungen im Sinne der Infektionsprävention. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass diese Regelungen im Haus Marienfried bereits Anwendung finden. Wir sind aufgrund der personellen Ressourcen nicht in der Lage, am 10.5.2020 Besuche zu ermöglich. Jedoch freuen wir uns auf Besuche zu den bereits bekannten und mitgeteilten Zeiten. Abweichende Terminierungen mit den Wohnbereichsleitungen sind grundsätzlich möglich.

Wir haben großes Verständnis dafür, dass das Besuchsverbot allen Beteiligten viel abverlangt - aber bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir alle unsere Kräfte einsetzen, Ihre Angehörigen bzw. unsere Bewohner vor einer Covid - Infektion zu schützen.

Wir hätten uns im Übrigen sehr über eine etwas differenziertere Darstellung durch das Ministerium für Arbeit,

Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefreut. Die Überschrift auf der eigenen Homepage "Aufhebung des Besuchsverbots in Pflegeeinrichtungen" ist eine sehr eindimensionale Darstellung der von dort vorgegebenen Regularien und erzeugt eine Erwartungshaltung, der wir so nicht nachkommen können ohne unsere Bewohner zu gefährden. Auch wird die irreführende Darstellung zu einem erhöhten Gesprächs- und Informationsbedarf führen, was eigentlich nicht notwendig gewesen wäre.

Abschließend möchten wir uns herzlich bei Ihnen für Ihren bislang sehr verantwortungsvollen Umgang in dieser Krise bedanken. Auch Ihr professionelles Verhalten führt dazu, dass wir bislang gut damit umgehen konnten. Nicht zuletzt Ihre Unterstützung sorgt bislang dafür, dass wir sowohl unter Mitarbeitern als auch unter Bewohnern noch eine gute Stimmung haben. Helfen Sie uns bitte durch konsequente Einhaltung der Besucherregelung, den eingeschlagenen Weg gemeinsam weiter zu gehen. Vielen Dank dafür.

Für die Mitarbeiter und Bewohner des Hauses Marienfried
M. Becker, Einrichtungsleiter

PS: Ich Bedanke mich bei Markus Becker, das ich an dieser Stelle das schreiben Veröffentlichen Darf, wie andere Einrichtung in Gelsenkirchen damit umgeht, entzieht sich meinen Erkenntnissen.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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