Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid
Einführungsveranstaltung für ehrenamtlich rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

„Tue deinen Mund auf für die Stummen“ | Foto: Heinz Kolb
  • „Tue deinen Mund auf für die Stummen“
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Zur aktuellen Anpassung an die UN-Behindertenrechtskonvention fand zum 01.01.23 eine grundlegende Reform des Betreuungsrechtes statt. Der Fachbereich Rechtliche Betreuungen des Diakoniewerks lädt ein zu einer Einführungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ein, die eine Betreuung im Auftrag des Gerichtes übernommen haben, sowie Menschen, die Interesse an diesem Thema haben.

Im Anschluss an die Veranstaltung gibt es die Möglichkeit zur Klärung weiterer persönlicher Fragestellungen und eines Erfahrungsaustausches.

Einführungsveranstaltung für ehrenamtlich rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
Zeit: 23. Mai 2024, 15:00 bis 17:00 Uhr
Ort: Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid
Beratungsdienste
Munckelstr. 32
45879 Gelsenkirchen
Sitzungsraum 3. OG

Anmeldung: Eine telefonische Anmeldung unter 0209 160-9103 ist erforderlich.

Weitere Termine unter: www.meinediakonie.de/rechtliche-betreuung Angebot für ehrenamtliche Betreuungspersonen
Der Fachbereich Rechtliche Betreuungen des Diakoniewerks bietet neben Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer eine regelmäßige offene Sprechstunde (donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr) an. Darüber hinaus gehört Beratung in Form von Einzelgesprächen zum Angebot.

Das Team aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern berät und informiert zu den Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sie begleiten bei der Betreuungsübernahme, unterstützen beim Umgang mit Behörden und bieten einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamtlich Betreuenden.

Darüber hinaus hilft das Team bei der Beantragung der jährlichen Aufwandspauschale.

Wer kann Betreuerin oder Betreuer werden?
Betreuerin oder Betreuer kann werden, wer volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist und Menschen mit all ihren Bedürfnissen annehmen und unterstützen kann. Die Person sollte außerdem über eine gewisse Lebenserfahrung verfügen und muss bereit sein, sich für andere Menschen einzusetzen, Verantwortung zu übernehmen und etwas Zeit zu investieren.

Betreuerinnen und Betreuer kommen zum Einsatz, wenn die Betroffenen selbst nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten selbst zu klären. Dazu zählen Vermögens- und Behördenangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge oder Aufenthaltsbestimmungsfragen.

Die Betreuenden müssen die Wünsche und das Recht auf Selbstbestimmung der betreuten Personen achten.

Über die Beratungsdienste im Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid
Die Beratungsdienste im Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid bieten in 17 Fachdiensten eine kompetente und auf unterschiedliche Bedarfe angepasste Beratung.

„Tue deinen Mund auf für die Stummen“ – diesem biblischen Auftrag und dem darüber hinausgehenden Handeln fühlen sich die Beratungsdienste verpflichtet. Sie unterstützen Menschen in verschiedenen Lebenskrisen, die z. B. durch Krankheit, Verschuldung oder Erziehungsaufgaben entstanden sind. Die kostenlosen Hilfestellungen richten sich an alle Menschen, unabhängig von Nationalität, Religion, Herkunft und Alter.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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