Gute Nachricht für Eltern: Aus dem Hans - Sachs - Haus
Notbetreuung für Kinder wird ausgeweitet Bildungsdezernentin Annette Berg: „Betreuungskräfte leisten einen wichtigen Beitrag zur Meisterung der Lage“

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 Gute Nachrichten für Eltern: Ab Montag, 23.März 2020, wird die Regelung zur Kindernotbetreuung erweitert. Damit haben alle Beschäftigten einen Anspruch auf Notbetreuung, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Neu ist dabei, dass die Regelung auch gilt, wenn der Partner oder die Partnerin nicht in einem solchen Bereich arbeitet. Es reicht damit, wenn ein Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt, es müssen nicht länger zwei Bescheinigungen vorgelegt werden.
Die Regelungen gelten für Schulkinder in den Klassen 1 bis 6 sowie für Kinder, die in Kindertagesbetreuungsangeboten untergebracht sind. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Bildungsdezernentin Annette Berg: „Diese Regelung ist nun sehr gut und ermöglicht es den Kitas und Schulen, die Betreuung der Kinder weiter umfänglich sicher zu stellen. Bislang wurden in Kitas rund 200 Kinder notbetreut, hierdurch rechnen wir mit etwa 100 zusätzlichen Kindern. In 28 von 39 Grundschulen gibt es derzeit 42 Notgruppen. Auch hier rechnen wir mit einer Steigerung.“
Die Umsetzung wird jetzt in den Kindertagesstätten und Schulen organisiert. „Die Erzieherinnen und Erzieher, die Tagespflegepersonen als auch die betreuenden Lehrerinnen und Lehrer leisten in dieser schwierigen Zeit einen wichtigen Beitrag zur Meisterung der Lage“, so Annette Berg.
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich zum 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung in Schulen ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. Alle Schulen sind Standorte zur Betreuung. Nicht nur die mit Ganztagsbetreuung.
Neu ist im Bereich der Kindertagesstätten, dass Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und bislang keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben ebenfalls einen Anspruch auf Betreuung haben.
Die Eltern, für die die erweiterte Betreuungsmöglichkeit in Frage kommt, können sich bitte zur Kita-Betreuung über die Hotline 169 5000 oder zur Schulbetreuung direkt bei ihrer Schule melden.
Das Schulministerium stellt ein Formular zur Verfügung, mit dem die Betreuung beantragt werden kann. Es kann im Internet unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf heruntergeladen werden.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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