Verwaltungsgericht Düsseldorf: Hafen Neuss: Polizei muss auch bei Terrorgefahr die Straßen kontrollieren
Mit Urteil vom heutigen Tage hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt, die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG zu verpflichten, bei den Terrorwarnstufen 2 und 3 die öffentlichen Straßen, die durch das Hafengebiet verlaufen, mit eigenen Sicherheitskräften und auf eigene Kosten zu kontrollieren. Zuständig bleibt die Polizei. Die Hafengesellschaft ist bereit, ihre eigenen Grundstücke und Anlagen zu schützen. Sie wehrt sich aber gegen die...