Verwaltungsgericht Münster: Über Besetzung einer Stelle beim Polizeipräsidium Münster muss neu entschieden werden
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch heute bekannt gegebenes Urteil vom 12. Januar 2012 das Land Nordrhein-Westfalen - Ministerium für Inneres und Kommunales - verpflichtet, über die Bewerbung des Klägers auf die Stelle „der Leiterin/des Leiters der Direktion Zentrale Aufgaben beim Polizeipräsidium Münster“ unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Im Mai 2008 hatte das Innenministerium die Besetzung der Stelle ausgeschrieben, worauf sich neben anderen Beamten...