Oberlandesgericht Köln: Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Köln ab 1. Januar 2013

Oberlandgericht Köln. | Foto: http://www.olg-koeln.nrw.de/
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Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln haben ihre neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Erhöhung des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen und der Bedarfssätze der Unterhaltsberechtigten entsprechend den Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle. Zudem berücksichtigen die Leitlinien die inzwischen weiter ergangene Rechtsprechung, insbesondere die Aufgabe des Dreiteilungsgrundsatzes bei Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen.

Die Unterhaltsleitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Köln erarbeitet worden, um Anwendungshilfen für häufig wiederkehrende unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen zu geben und in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen. Die Leitlinien können die Familienrichter allerdings nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls - dies gilt auch für die "Tabellen-Unterhaltssätze" - nicht antasten.

Die neu gefassten Leitlinien stehen ab sofort auf der Homepage des Oberlandesgerichts Köln (www.olg-koeln.nrw.de ) unter der Rubrik "Service" zur Verfügung. Über Links können dort zugleich die ebenfalls zum 1. Januar 2013 aktualisierte sog. Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt dient, sowie die von den Familiensenaten der süddeutschen Oberlandesgerichte herausgegebenen und zuletzt zum 1. Januar 2012 geänderten Süddeutschen Leitlinien aufgerufen werden.

Oberlandgericht Köln

http://www.olg-koeln.nrw.de/005_service/unterhaltsleitlinien/index.php

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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