Verwaltungsgericht Düsseldorf: Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Beschluss des Kreistages Kleve zur Finanzierung des Airport Weeze ohne Erfolg

Mit heute verkündetem Urteil hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Kleve gegen den Kreistagsbeschluss zur Finanzierung des Airport Weeze vom 24. Februar 2011 abgewiesen.

Der Kreistag hatte beschlossen, anstatt von künftig fälligen Zinszahlungen Geschäftsanteile an der Flughafenbetreibergesellschaft Flughafen Niederrhein GmbH in entsprechender Höhe zu übernehmen. Die klagende Fraktion machte geltend, sie sei vor der Beschlussfassung nicht ausreichend über das zur Entscheidung stehende Thema informiert worden. Zudem habe der Kreistag in zu großem Umfang Entscheidungskompetenzen auf den Landrat übertragen, der nach dem Beschluss alle zur Umsetzung nötigen Schritte vornehmen solle. Auch sei der Beschluss fehlerhaft in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst worden.

In der mündlichen Verhandlung und der Urteilsbegründung hat der Vorsitzende ausgeführt, dass die Klage bereits unzulässig sei. Die von der Klägerin gerügten Gesichtspunkte berührten nach den eindeutigen Bestimmungen der Kreisordnung offensichtlich keine Rechte der Klägerin. Allenfalls hinsichtlich der nicht-öffentlichen Behandlung der Sache stünden eigene Rechte der Klägerin in Rede. Insoweit verstoße die Klägerin mit ihrer Klage aber gegen den Grundsatz der Organtreue, weil sie es versäumt habe, gegenüber dem Kreistag die nach ihrer Ansicht fehlerhafte Behandlung rechtzeitig zu rügen.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster beantragt werden.

Aktenzeichen: 1 K 1637/11

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/12_06_20121/index.php

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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