Türkei erlaubt keinen Sex mit Kindern!

„Türkei erlaubt Sex mit Kindern unter 15 Jahren“ lautete der Schriftzug der Kronen Zeitung in Österreich, die Besucher am Wien-Schwechachter Flughafen auf einem großen Bildschirm begrüßte und über den sich unter anderem auch die Verantwortlichen unserer Partnerstadt Alanya beschwerten.

Trotz aller Kritik an politischer Entwicklung sollte man den differenzierten Blick nicht aufgeben

Mehrfach wurde ich gefragt, ob das stimmt und warum die Türkei Sex mit Minderjährigen erlaubt. Unabhängig davon, ob ein Flughafen der geeignete Ort für politische Schlagabtausche ist und ob unsere Partnerstadt Schwechat gegen diesen Schriftzug hätte überhaupt etwas unternehmen können, sollte man trotz aller Kritik an den politischen Entwicklungen in der Türkei den differenzierten Blick nicht aufgeben. Türkei hat bisher eines der strengsten Missbrauchsgesetze an Minderjährigen.

Das wurde zum Beispiel im Fall von Marco W. deutlich. Ein Aufschrei ging von unseren Medien und Politikern durchs Land, als er 2007 im Türkeiurlaub verhaftet wurde, weil er eine 13-jährige Britin sexuell missbraucht haben soll. Nach § 103 des türkischen Strafgesetzbuches sind sexuelle Handlungen an unmündigen Minderjährigen bis zum 15. Lebensjahr verboten. Der Strafrahmen liegt je nach Art der Tat zwischen 8 – 16 Jahren. Es macht keinen Unterschied, ob es sich um sexuellen Missbrauch eines Unmündigen oder beispielsweise um eine einvernehmliche sexuelle Handlung zwischen zwei 14-jährigen handelt. Dies monierte ein türkisches Bezirksgericht und übergab die Sache an das Verfassungsgericht.

Verfassungsgericht hat das Gesetz nicht aufgehoben, sondern von Politik eine differenzierte Regelung gefordert

Das Gericht hat das Gesetz weder aufgehoben, noch annulliert oder gekippt, um „Sex mit Kindern unter 15“ allgemein zu erlauben, sondern, um für „Grenzfälle“ eine differenzierte Regelung zu erwirken, Politik aufgefordert, tätig zu werden. Das Urteil entfaltet sich allerdings erst im Januar 2017. Bis dahin muss das türkische Parlament eine entsprechende differenzierte Gesetzesänderung beschließen. Bis dahin gilt die alte Rechtslage.

Differenzierte Regelungen gibt es auch in Europa

Nach Alter differenzierte Regelungen bezüglich des Schutzalters von Jugendlichen gibt es im Übrigen in ganz Europa, auch in Österreich. Auch innerhalb der Türkei stieß das Urteil zum Teil auf Kritik, weil die Problematik der sogenannten „Kinderbräute“ in manchen Regionen besteht. Unter einer islamisch konservativen Regierung befürchtet man eine Aufweichung des Gesetzes. Bleibt abzuwarten, wann und in welcher Form das türkische Parlament eine Änderung des Strafrechts beschließen wird.

Trotz aller Kritik und Sorge, die ich an der politischen Entwicklung und der Presse- und Meinungsfreiheit habe, bin ich aber sicher, dass die Türkei bei diesem Punkt nicht unter die europäischen Standards fallen wird.

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europaeische_union/838980_Gefaehrliches-Halbwissen.html

Autor:

Interkulturelle Frauengruppe Gladbeck aus Gladbeck

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