Kein weiterer Fall von Geflügelpest
Stallpflicht aufgehoben

Die Quarantäne - sprich Stallpflicht - für Geflügel in Gladbeck ist nun wieder zu Ende.  | Foto: Pixabay
  • Die Quarantäne - sprich Stallpflicht - für Geflügel in Gladbeck ist nun wieder zu Ende.
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Gute Nachrichten für alle Geflügelbesitzer: Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen konnte schon Anfang der Woche die Stallpflicht in Teilen von Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl aufheben.

Dieses Vorgehen wurde möglich, da nach dem amtlich bestätigten Fall in Bottrop kein weiterer Ausbruch der Geflügelpest festgestellt wurde.

Hintergrund: Nach dem Auftreten der Aviären Influenza (HPAIV, Geflügelpest) in Bottrop-Kirchhellen galt seit Mittwoch, 5. Oktober, in Teilen von Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl Aufstallpflicht für Geflügel, da sich die Städte in der sogenannten Überwachungszone bzw. Teile von Dorsten auch in der Schutzzone befanden.

Die Stallpflicht für Hausgeflügel betraf konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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