Zum Wohle des Kindes.

Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von ledigen Vätern und damit auch die Rechte der Kinder auf ein Leben mit beiden Elternteilen. Der sogenannte Rosenkrieg führt nur allzu oft dazu, die Kinder als Instrument der partnerschaftlichen Auseinandersetzung zu missbrauchen. Im ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften gleichermaßen. Kinder haben ein Recht darauf mit beiden Elternteilen aufzuwachsen. Das ist in der Praxis kein leichtes Unterfangen, besonders wenn Väter den Unterhalt nicht leisten und sich aus der Verantwortung stehlen. Dieses unverantwortliche Verhalten muss konsequent nachgegangen werden, darf aber nicht dazu führen, die Grundrechte von Vätern und Kindern per se einzuschränken. Eltern sollten grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht erhalten. In bestimmten Fällen sollte das Sorgerecht vom Familiengericht nur einem Elternteil zugesprochen werden können, sofern Gründe vorliegen, die dem Wohle des Kindes dienen. Das Bundesverfassungsgericht hat europäische Rechtsprechung umgesetzt und den verantwortlichen Regierungsparteien eine Aufgabe ins Stammbuch geschrieben. Hoffentlich gelingt es dieses Mal ein Gesetz zum Sorgerecht umzusetzen, dass die Grundrechte und die Praxistauglichkeit beinhalten.

Autor:

Lutz Dennstedt aus Goch

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