Gerichtsverfahren startet am 13. Mai
Besten Freund erschossen: 37-jähriger Hagener wegen Totschlags vor Gericht

Ein 37-jähriger Hagener muss sich wegen Totschlags vor dem Landgericht Hagen verantworten. | Foto: Archiv
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Ein 37-jähriger Hagener muss sich wegen Totschlags vor dem Landgericht Hagen verant-worten. Er soll in den frühen Morgenstunden des 1.12.2019 in seiner Hagener Wohnung seinen besten Freund erschossen haben.

Der Angeklagte und das spätere Opfer sollen seit langem befreundet gewesen sein. Als Sportschützen sollen sie Waffen als gemeinsames Hobby gehabt haben. Der Freund des Angeklagten soll diesen abends mit einer Flasche Wodka aufgesucht haben.
Im Verlaufe der Nacht soll es aus ungeklärter Ursache dazu gekommen sein, dass der auf dem Sofa sitzende Angeklagte zunächst fünf Schüsse mit einer Pistole von vorne auf seinen stehenden Freund abgab.
Zwei Schüsse sollen diesen verfehlt haben,einer soll ihn in die Beine, ein weiterer in den Bauch mit einem Magendurchschuss und ei-ner in die Brust mit Durschuss von Lunge und Herzbeutel getroffen haben.
Sodann soll der Angeklagte aufgestanden sein, seinen Freund zu Boden getreten haben und auf den bäuchlings am Boden liegenden weitere zwei Schüsse abgefeuert haben, die diesen in den Rücken und in den Hinterkopf trafen. Jedenfalls die letzten vier Schüsse soll der Angeklagte in Tötungsabsicht abgegeben haben.
Ein Motiv hierfür ist bis heute nicht bekannt. Einige Stunden nach der Tat soll der Angeklagte selbst den Notruf gewählt haben.

Dem Angeklagten wird Totschlag (vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen) vorgeworfen. Hierfür sieht das Gesetz in der Regel eine Strafe von 5 bis 15 Jahren vor.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Die Eltern und die Tochter des Getöteten haben sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.

Für das Verfahren sind 7 Verhandlungstage vorgesehen: 13., 15., 27.05., 05., 22., 29.06. und 01.07.2020.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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