Vor dem Hagener Landgericht:
23-Jähriger muss sich wegen Vergewaltigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten

Ein 23-jährige Angeklagter aus Gera muss sich in der kommenden Woche wegen Vergewaltigung zugleich mit versuchter gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Hagen verantworten.

Der Angeklagte soll HIV-positiv sein. Er soll mit einem Freund aus Hagen eine „offene“, auch sexuelle Beziehung geführt haben. Bei einem Besuch in Hagen im Juni 2018 sollen beide abends im Bett des Hagener Freundes gelegen haben. Der Angeklagte soll seinen Freund gefragt haben, ob dieser Lust auf Sex habe. Dieser habe Sex jedoch abgelehnt, zum einen weil kein Kondom zur Verfügung stand, zum anderen, weil er nicht gewollt habe, dass seine im gleichen Haus lebenden Eltern etwas mitbekommen und hierdurch von den ihnen bis dahin unbekannten homosexuellen Neigungen ihres Sohnes erfahren. Gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Geschädigten soll der Angeklagte dennoch den ungeschützten Analverkehr ausgeübt haben. Hierdurch soll er seinen Freund in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung – Ansteckung mit dem HI-Virus gebracht haben, was er jedoch billigend in Kauf genommen habe. Zu einer Ansteckung soll es jedoch nicht gekommen sein.

Für die dem Angeklagten vorgeworfene Tat sieht das Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren vor. Der Angeklagte soll als Jugendlicher strafrechtlich in Erscheinung getreten sein. Er befindet sich auf freiem Fuß. Für das Verfahren sind zwei Verhandlungstage vorgesehen.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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