Corona-Update
Neue Lockerungen: Hagen erreicht Inzidenzstufe 1

Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 29,1 beim Robert Koch-Institut liegt Hagen den fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 35. Bleibt der Inzidenzwert einer Kommune fünf Werktage unter dem jeweiligen Schwellenwert, sieht die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem übernächsten Tag neue Öffnungen vor. Hagen liegt dann in Inzidenzstufe 1. Somit gelten ab Montag, 21. Juni, neue Lockerungen in den Bereichen Kontakte, Freizeit, Kultur und Sport.

Kontaktbeschränkungen
Die Inzidenzstufe 1 sieht vor, dass Personen aus bis zu fünf Hausständen ohne Personenbegrenzung zusammentreffen dürfen. Immunisierte Personen aus weiteren Hausständen dürfen darüber hinaus teilnehmen. Unabhängig von der Anzahl der Hausstände sind Treffen von bis zu 100 Personen gestattet, wenn alle Anwesenden über einen Negativtestnachweis verfügen. Auch hier dürfen immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen und Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testerfordernis ausgenommen.

Maskenpflicht im Freien weitestgehend aufgehoben In Städten der Inzidenzstufe 1 gilt die Maskenpflicht im Freien nur noch in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern. Außerdem muss bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 teilnehmenden Personen eine Maske getragen werden, wenn sich die Personen nicht an einem festen Sitz- oder Stehplatz befinden.

Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben unberührt.

Gastronomie
Gastronomischer Einrichtungen dürfen den Innenbereich für Personen auch ohne Negativtestnachweis öffnen, wobei den Gästen ein Sitzplatz und an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden und die einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein muss. Außerdem muss der Mindestabstand zwischen unterschiedlichen Personengruppen eingehalten werden.

Freizeit
Der Besuch von reinen Freibädern sowie von anderen Outdoor-Einrichtungen wie beispielsweise Minigolfanlagen ist ohne Negativtestnachweis erlaubt. Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen dürfen ihren Außenbereich für bis zu 100 Personen öffnen mit Negativtestnachweis und mit sichergestellter Rückverfolgbarkeit. Der Betrieb aller Bereiche von Spielbanken darf für Besucherinnen und Besucher unter Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand ohne Negativtestnachweis stattfinden.

Veranstaltungen
Private Veranstaltungen - ohne den Charakter einer Party oder Feier - sind mit bis zu 250 Gästen im Freien und bis zu 100 Gästen in Innenräumen, jeweils mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, möglich. Dabei entfällt die Maskenpflicht im Außenbereich und mit Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit auch an Tischen im Innenbereich.

Partys und vergleichbare Feiern sind ohne Einhaltung des Mindestabstands und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen in Innenräumen, jeweils mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, möglich.

Kultureinrichtungen
Kultureinrichtungen können unter Beachtung der übrigen Maßnahmen auch ohne Terminbuchung stattfinden, Führungen in Kultureinrichtungen sind mit Gruppen von bis zu 20 Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit gestattet.

Kulturveranstaltungen
Kulturveranstaltungen sind unter bestimmten Auflagen der Coronaschutzverordnung auch mit bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder mehr - jedoch höchstens aber mit einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität - möglich.

Sport drinnen und draußen
Turn- und Sporthallen in Hagen können wieder genutzt werden. Auch die Nutzung von Umkleide und Duschen ist unter Abstandswahrung möglich.

In der Inzidenzstufe 1 ist die Ausübung von Sport mit bis zu 100 Personen möglich. Auch der Kontaktsport im Freien und in Hallen mit einfacher Rückverfolgbarkeit ist gestattet.

In geschlossenen Räumen darf wieder hochintensives Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) mit bis zu 15 Personen stattfinden mit Negativtestnachweis und Mindestabstand, wenn die Räume vollständig durchlüftet oder mit viruzid wirkenden Luftfiltern ausgestattet sind.

Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen ist im Freien unter Beachtung der übrigen Maßnahmen ohne Negativtestnachweis auch mit mehr als 1.000 Personen - höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität - möglich.

In Innenräumen sind bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer - höchstens aber ein Drittel der regulären Zuschauerkapazität - möglich mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen, sichergestellter Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und Stehplätze und Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand, wobei bei festen Sitzplätzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht.

Weitere Informationen zu Regeln und Lockerungen können Interessierte der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen, die unter anderem auf

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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