Schwimmen unter Corona-Bedingungen
Hagen: Freibad Hestert öffnet am Himmelfahrtstag

Am 16. Mai wurden durch die Landesregierung die behördlichen Auflagen, an die eine Öffnung der Freibäder geknüpft wird, bekannt gegeben. Hagenbad hat daraufhin unverzüglich und mit Hochdruck das geforderte Infektionsschutz- und Zugangskonzept für das Freibad Hestert erarbeitet. Hierfür gab es heute grünes Licht, sodass das Bad bereits ab dem Himmelfahrtstag um 10 Uhr als eines der ersten Bäder im Umkreis geöffnet werden kann.

Ein „normaler“ Schwimmbetrieb ist allerdings aufgrund der behördlichen Auflagen nicht möglich – zahlreiche Vorgaben sind einzuhalten. Unter anderem gibt es eine Einlassbeschränkung, sodass zunächst nur max. 780 Badegäste gleichzeitig in das Freibad dürfen. Damit an den Wochenenden, in den Schulferien sowie an den gesetzlichen Feier- und Brückentagen möglichst viele Menschen das Freizeitangebot auf der Hestert nutzen können, werden sogenannte „2-Schichten-Badetage“ eingeführt. Das heißt: Die ersten 780 Badegäste können in der Zeit von 10 bis 14 Uhr in das Bad. Danach wird es für eine Stunde geschlossen und gereinigt. Die zweiten max. 780 Badegäste haben dann in der Zeit von 15 bis 19 Uhr die Möglichkeit zum Schwimmen. An den normalen Wochentagen ist das Freibad in der Zeit von 13 bis 19 Uhr geöffnet. Hier gilt ebenfalls die Obergrenze von 780 Besuchern, aber nicht das 2-Schichten-Modell.
Über diese Einlassbeschränkung hinaus müssen die Kunden-kontaktdaten zur Ermöglichung einer Kontaktnachverfolgung dokumentiert und unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert werden. Nach vier Wochen werden diese Daten wieder vernichtet.

Weitere Regelungen im Einzelnen:

Gäste müssen sich nach dem Betreten des Freibades die Hände mit den bereitgestellten Mitteln desinfizieren. Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m ist immer einzuhalten. In allen geschlossenen Räumen, auf den Wegen von und zu den Parkplätzen, im Kassenbereich sowie beim Aufenthalt in den Umkleidekabinen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Sammelumkleiden sind geschlossen, die Anzahl der Duschen und Umkleideschränke reduziert. Gastronomieangebote entsprechen den behördlichen Anforderungen.
Das Abstandsgebot gilt ausdrücklich auch in den Schwimmbecken; teilweise werden entsprechende Leinen zur räumlichen Abgrenzung eingehängt, um die Einhaltung der notwendigen Distanz zwischen den Schwimmern zu erleichtern. Ein Aufenthalt im Beckenumgangsbereich ist nicht gestattet. Die Wasserattraktionen im Nichtschwimmerbecken sind außer Betrieb, der Wasserspielgarten kann genutzt werden. Die Nutzung kann allerdings nur durchgängig gewährt werden, wenn das Abstandsgebot durch die Besucher eingehalten wird. Eltern müssen grundsätzlich für den Mindestabstand zwischen den Kindern sorgen und im Bereich des Planschbeckens zusätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auf der Liegewiese ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, Gruppenbildung ist untersagt.
Die geltenden Eintrittspreise bleiben unverändert bestehen. Die genannten Aufenthaltszeiten sind unbedingt einzuhalten, da ansonsten recht hohe Nachzahlungen erforderlich werden. Saisonkarten werden in diesem Jahr aufgrund der Rahmenbedingungen nicht angeboten. Frühschwimmen findet zunächst nicht statt.
Hagenbad wird in der nächsten Zeit beobachten, wie sich die erstellten Pläne in der Praxis bewähren und ggf. Anpassungen vornehmen. Dies betrifft auch die jetzt zunächst festgelegte Einlassbeschränkung von 780 Badegästen pro Schicht.
Die Mitarbeiter des Unternehmens freuen sich, am Himmelfahrtstag nach so langer Zeit wieder die ersten Badegäste zu begrüßen.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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