Mutmaßlichen Brandstiftern wird vor Landgericht Prozess gemacht

Die Antifa präsentierte sich bei Prozessbeginn vor dem Hagener Landgericht.
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Unter großem Interesse der Bevölkerung wurde heute Morgen vor dem Landgericht Hagen der Prozess gegen zwei mutmaßliche Täter eröffnet, die am 3. Oktober 2015 einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Altena verübt haben sollen. Es war nur ein glücklicher Zufall, dass keiner der sieben Bewohner verletzt wurde.
Seit Mitte Februar befindet sich der 25 Jahre alte Berufsfeuerwehrmann und sein zwei Jahre jüngerer Komplize in Untersuchungshaft.
Zunächst wurden die Beiden wegen schwerer Brandstiftung angeklagt und wieder auf freien Fuß gelassen. Nun kann es sein, dass sich die Beiden wegen versuchten Mordes in sieben Fällen verantworten müssen.
Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler (links) vertritt in der Verhandlung eine der beiden Familien, die sich am 3. Oktober 2015 in der Altenaer Flüchtlingsunterkunft aufhielten. Das ehemalige Mitglied des FDP-Bundesvorstandes (bis 2007), Mehmet Daimagüler, nimmt als Opferanwalt am NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München teil.

Die Pressestelle des Landgerichts veröffentlichte folgende Meldung:

Im Verfahren gegen Dirk D. und Marcel N., denen ein Brandanschlag auf ein von sieben Asylbewerbern bewohntes Haus in Altena im Oktober 2015 zur Last gelegt wird, hat heute vor dem 1. Schwurgericht des Landgerichts Hagen die Hauptverhandlung begonnen.
Nach Verlesung der Anklageschrift durch den Vertreter der Staatsanwaltschaft Hagen, Herrn Oberstaatsanwalt Haldorn, wiederholte die Vorsitzende Richterin Hartmann-Garschagen den bereits schriftlich erteilten Hinweis, dass auch eine Verurteilung der beiden Angeklagten wegen versuchten Mordes in sieben tateinheitlichen Fällen in Betracht kommt.
Beide Angeklagten wurden anschließend ausführlich zur Sache vernommen. Dirk D. hat angegeben, im Spätsommer und Herbst des Jahres 2015 habe sich in der
Altenaer Bevölkerung herumgesprochen, dass ein Wohnhaus zur Unterbringung von Asylbewerbern verwendet werden solle. Hieraus sei eine Diskussion über die Vor- und Nachteile dieses Vorhabens entwickelt. Dabei habe er, der Angeklagte Dirk D., eine Angst vor gewalttätigen oder sexuellen Übergriffen der Asylbewerber auf seine Familienmitglieder und seine Lebensgefährtin entwickelt. Auch habe er Angst davor gehabt, dass die Asylbewerber in sein nahe gelegenes Wohnhaus einbrechen könnten. Insgesamt sei er zwar der Auffassung, dass den ankommenden Flüchtlingen geholfen werden müsse, jedoch nicht innerhalb seines persönlichen Umfeldes. Daher habe er gemeinsam mit Marcel N. geplant, das Haus in Brand zu setzen und hierdurch unbewohnbar zu machen. Er habe sich hierzu auf den Dachboden begeben, Benzin verschüttet und mit Hilfe eines angezündeten Papierfetzens in Brand gesetzt. Den Dachboden habe er als Ort seiner Tatausführung gewählt, damit die im Haus befindlichen Menschen nicht zu Schaden kämen.
Ähnlich hat es der Angeklagte Marcel N. geschildert. Während Dirk D. jedoch die
wiederholte Frage der Vorsitzenden, wie die Planung der Tat verlaufen sei, nicht
beantworten konnte, hat Marcel N. insoweit angegeben, Dirk D. habe eine ablehnende Haltung gegenüber Asylbewerbern gezeigt. Er selbst, der Angeklagte Marcel N., habe die Ängste des Dirk D. vor Straftaten durch Asylbewerber geteilt. Daher habe man gemeinsam beschlossen, das Haus in Brand zu setzen. Auch Marcel N. hat mehrfach betont, man habe das Haus unbewohnbar machen wollen. Eine Schädigung oder gar Tötung der Bewohner habe man ausschließen wollen.
Beide Angeklagte konnten die Frage der Vorsitzenden und des Oberstaatsanwalts,
wie sie denn sicherstellen wollten, dass das Haus tatsächlich lediglich unbewohnbar werde und niemand zu Schaden komme, nicht beantworten.

Erklärung der Nebenkläger

Im Anschluss an die Vernehmung der Angeklagten, gaben die Vertreter der Nebenkläger – dreier der insgesamt sieben damaligen Bewohner des Hauses – eine Erklärung zum Inhalt der Einlassung des Dirk D. ab. Trotz Beanstandungen durch den Verteidiger des Dirk D. wurde das Verlesen der Erklärung durch die Kammer zugelassen. Die Nebenklage führte aus, der Angeklagte Dirk D. habe sich zu Unrecht als Opfer dargestellt und keine Verantwortung für sein Handeln übernehmen wollen. Es sei zu betonen, dass es nicht die Nebenkläger gewesen seien, die in fremde Häuser eingedrungen seien und Straftaten begangen hätten, sondern vielmehr die beiden Angeklagten.

Beweisaufnahme

Am Nachmittag hat die Kammer mit der Beweisaufnahme begonnen. Die beiden
ersteintreffenden Polizeibeamten haben ihre Wahrnehmungen vom Tatort geschildert. Dabei haben beide bekundet, dass den Experten der Feuerwehr von Beginn an der Verdacht einer Brandstiftung gekommen sei. Nunmehr werden die ehemaligen Bewohner des Hauses – unter ihnen die drei Nebenkläger – als Zeugen vernommen. Sie alle hatten nach ihren bisherigen Angaben von der Tatausführung nichts mitbekommen. Sie waren erst auf Grund des Geruchs am Nachmittag des Folgetages auf den Schwelbrand aufmerksam geworden und konnten das Haus unverletzt verlassen.

Fortsetzung am 2. Juni

An dem kommenden Verhandlungstag (2. Juni, 12 Uhr) werden insgesamt elf
Zeugen vernommen, darunter der Vater des Angeklagten Dirk D., das persönliche
und zum Teil familiäre Umfeld der Angeklagten sowie zwei Beamte der Kriminalpolizei, die nach Ende der Löscharbeiten den Tatort untersucht haben.

Die Antifa präsentierte sich bei Prozessbeginn vor dem Hagener Landgericht.
Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler (links) vertritt in der Verhandlung eine der beiden Familien, die sich am 3. Oktober 2015 in der Altenaer Flüchtlingsunterkunft aufhielten.
Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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